EU-Verbraucherschützer prüfen Meta

Die europäischen Verbraucherschutzbehörden nehmen sich das „Pay or consent“-Modell von Meta vor. Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) hat Bedenken, dass das Modell von Meta gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte.

Die EU-Kommission koordinierte diese Aktion, die von der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung geleitet wird, teilen die Verbraucherschützer mit. Die Aktion habe im Jahr 2023 begonnen, unmittelbar nachdem Meta die Verbraucher über Nacht aufgefordert hatte, entweder ein kostenpflichtiges Abonnement für die Nutzung von Facebook und Instagram abzuschließen oder der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch Meta zuzustimmen, damit ihnen personalisierte Werbung angezeigt werden kann und Meta daraus Einnahmen erzielen kann (Pay or consen also „zahlen oder zustimmen“).

Die Verbraucherschutzbehörden bewerteten mehrere Elemente, die irreführende oder aggressive Praktiken darstellen könnten, insbesondere, ob Meta die Verbraucher im Vorfeld wahrheitsgemäß, klar und ausreichend informiert hat. Sie untersuchten, ob diese Informationen es den Verbrauchern ermöglichten, die Auswirkungen ihrer Entscheidung, zu zahlen oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu gewerblichen Zwecken zu akzeptieren, auf ihre Rechte als Verbraucher zu verstehen. Darüber hinaus sind die CPC-Behörden besorgt, dass viele Verbraucher einem unangemessenen Druck ausgesetzt gewesen sein könnten, sich schnell zwischen den beiden Modellen zu entscheiden, da sie befürchteten, dass sie sofort den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz verlieren würden. Die CPChat alle diese Bedenken in einem Schreiben zusammengefasst.

Diese koordinierte Aktion des CPC-Netzes gegen Meta komme zu anderen laufenden EU- und nationalen Verfahren im Zusammenhang mit demselben Modell hinzu. Die heutige Aktion konzentriert sich speziell auf die Bewertung der Praktiken von Meta nach dem EU-Verbraucherrecht und unterscheidet sich von den laufenden Untersuchungen der Kommission gegen das Unternehmen wegen seines „Pay-or-Consent“-Modells, das möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) verstößt, dem förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und der Bewertung durch die irische Datenschutzkommission nach der Allgemeinen Datenschutzverordnung (General Data Protection Regulation, GDPR).

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