Die Europäische Kommission hat sich mit Apple im Streit um den Bezahldienst Apple-Pay geeinigt. Apple entgeht damit einer hohen Geldstrafe.
Die EU-Kommission habe Verpflichtungsangebote von Apple nach den EU-Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt, teilte die Kommission mit. Mit diesen Verpflichtungszusagen seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich der Weigerung von Apple ausgeräumt, Wettbewerbern Zugang zu einer Standardtechnologie, „NFC“ oder „tap and go“ für kontaktlose Zahlungen mittels iPhones in Geschäften zu gewähren.
Bislang hat die Kommission die Meinung vertreten, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, indem es sich weigere, konkurrierenden Entwicklern mobiler Geldbörsen Zugang zur NFC-Technik für iOS zu verschaffen. Ein solches Verhalten könne gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen. Dieser Artikel verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.
Diese Bedenken hat Apple nun mit seinen Verpflichtungsangeboten ausgeräumt. Unter anderem soll Drittanbieter kostenloser Zugang zur NFC-Technik auf iOS-Geräten gewährt werden, ohne dass sie auf Apple Pay oder Apple Wallet angewiesen wären. Der Zugang zur NFC-Technik soll über das Verfahren der „Host Card Emulation“ (HCE) erfolgen.
Nutzer sollen in die Lage versetzt werden, eine HCE-Zahlungs-App als ihre Standard-App für Zahlungen in Geschäften festzulegen und relevante Funktionen zu nutzen, etwa „Field Detect“.



