Es gibt kein immerwährendes Recht, stattdessen passt es sich stets den Gegebenheiten seiner Zeit an. Momentan kann man das beim Urheberrecht beobachten, wo unversöhnliche Konkurrenten um ihre Pfründe streiten.
Wer mit Bus, Tram oder U-Bahn fährt, ohne eine Fahrkarte zu lösen, der erschleicht (so heißt es im Juristendeutsch) eine Leistung. Das war freilich nicht immer so. Noch im 18. Jahrhundert brauchte man den Tatbestand schon deshalb nicht zu bestrafen, weil es keinen ÖPNV gab. Und auch als Anfang des 19. Jahrhunderts die ersten Pferdeomnibusse aufkamen, konnte man nichts erschleichen, denn das Entgelt war in bar beim Lenker oder Schaffner zu entrichten. Selbst im 20. Jahrhundert war es lange Zeit zwar möglich, den Schwarzfahrer zivilrechtlich zu belangen, aber eine Straftat beging er nicht. Am 1. August 1975 kam mit einer Neufassung der Paragraf 265a ins Strafgesetzbuch, überschrieben mit “Erschleichen von Leistungen”. Im Nachklapp des Nahverkehrs-Booms der 60er-Jahre – das eigene Auto blieb für viele damals noch ein Traum – reagierte das Recht auf häufigeres Schwarzfahren und machte es zur Straftat.
Ähnliches erleben wir immer wieder, bis heute: Juristen schaffen neue Regeln für Bereiche, in denen die alten Gesetze nicht mehr zur täglichen Praxis passen. Dieser Tage lässt sich das beim Dauerthema Urheberrecht beobachten. Dessen Vorläufer waren königliche Druckprivilegien, eine Reaktion auf die Erfindung des Buchdrucks im späten Mittelalter, der ersten Möglichkeit, Wissen und Ideen massenhaft zu verbreiten. In den nächsten Jahrhunderten folgten explizite Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums. Allerdings blieben Kopien trotz allem lange teuer und aufwendig, sodass einmal getroffene Regelungen lange Bestand hatten.
In den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts ermöglichten dann die Digitalkopie und das Internet augenblickliche und massenhafte Vervielfältigungen mit sehr geringen Kosten. Das schuf eine neue Herausforderung, für die man lange um Lösungen rang. Vor fast genau fünf Jahren glaubte man mit der Novelle des Urheberrechts auf europäischer Ebene die Lücke geschlossen zu haben. Schließlich wurden die großen Plattformen dazu verpflichtet, Genehmigungen einzuholen, wenn sie Inhalte Dritter veröffentlichen wollten, wie das viele News-Aggregatoren bis dahin ohne nachzufragen getan hatten. Der Künstler und auch der Journalist, so wurde klargestellt, erbringen eine Leistung, die man sich nicht einfach kostenlos aneignen darf.
Der Gesetzesvorschlag wurde 2019 angenommen, doch heute liegt das Problem mit einem marginal geänderten Zungenschlag schon wieder auf dem Tisch: Ende Dezember letzten Jahres verklagte die New York Times als erster großer Medienkonzern OpenAI und Microsoft: Die Chatbot-Hersteller sollen sich unerlaubt an Millionen urheberrechtlich geschützten Artikeln des Zeitungsgiganten vergriffen haben, um ihre Sprachmodelle zu trainieren. “Die Beklagten versuchen, die massiven Investitionen der Times in ihren Journalismus auszunutzen”, heißt es in der Klage, die OpenAI und Microsoft weiter vorwirft, “die Inhalte der Times ohne Bezahlung zu nutzen, um Produkte zu entwickeln, die die Times ersetzen und ihr das Publikum stehlen.”
Ähnliche Klagen gibt es von Romanautoren, darunter Jonathan Franzen und John Grisham, und von Bildagenturen wie Getty Images wegen unerlaubter Nutzung von Bildern zu Trainingszwecken. OpenAI räumt die Nutzung des NYT-Materials ein – die nötigen Massen aktueller Texte dürften ohne Rückgriff auf die Medien auch einfach nicht zu beschaffen sein –, glaubt sich aber von der Fair-Use-Klausel gedeckt. Und die Risikokapitalgesellschaft Andreessen Horowitz (früher Unterstützer von OpenAI) schreibt in Kommentaren an das US Copyright Office, eine Urheberrechtsverpflichtung wäre für KI-Firmen tödlich. Genauso tödlich wäre allerdings auch das Gegenteil, das Aussterben der Medien, der KI-Quellen, verursacht durch KI.
Wie der Streit ausgeht, bleibt spannend. Die Kontrahenten kämpfen jeweils mit dem Rücken zur Wand. Eines ist in jedem Fall sicher: Das Aushandeln der Folgen künstlicher Intelligenz, auch der rechtlichen, ist noch lange nicht abgeschlossen.
Jens-Christoph Brendel
Stellv. Chefredakteur






