Aus Linux-Magazin 11/2023

BVerwG kassiert Vorratsdatenspeicherung

© Andrey Kuzmin / 123RF.com

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung liegt nun das abschließende Urteil vor. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die 2015 von Union und SPD beschlossene Regelung für unvereinbar mit EU-Recht.

Auf der Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als höchstes deutsches Verwaltungsgericht die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt [1]. Die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dürfen daher nicht angewendet werden, stellte das Gericht im September klar (Az. BVerwG 6 C 6.22 und BVerwG 6 C 7.22). Damit setzen die Leipziger Richter im Wesentlichen das Urteil des EuGH vom September 2022 [2] um.

Union und SPD hatten die Regelung [3] im Oktober 2015 im Bundestag beschlossen. Unionsabgeordnete sprachen damals von einem “Goldstandard des Datenschutzes”. Abweichend von einer früheren Regelung aus dem Jahr 2007, die das Bundesverfassungsgericht 2010 für unzulässig erklärte, kürzte die Koalition die Speicherdauer von Verbindungsdaten von sechs Monaten auf zehn Wochen. Standortdaten von Handys sollten vier Wochen gespeichert bleiben.

Doch drei Tage vor dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 setzte die Bundesnetzagentur die Umsetzung der Vorgaben aus. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster die Speicherung der Daten in einem Eilverfahren für unzulässig erklärt. Geklagt hatten die Deutsche Telekom sowie der Münchner Provider Spacenet.

Zu weit ausgelegt

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Hauptsacheverfahren anschließend via Sprungrevision übernommen und den EuGH für ein sogenanntes Vorabersuchungsverfahren angerufen. Die Richter waren der Ansicht, dass sich die deutsche Regelung unter keinen Umständen auf Artikel 15 Abs. 1 der europäischen E-Privacy-Richtlinie stützen kann, was das EuGH bestätigte.

Das BVerwG kam nun zu dem Schluss, dass die Regelung “eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten vorschreibt”. Die genüge schon deshalb nicht den Anforderungen des EU-Rechts, weil “keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen”.

Mit Blick auf die Speicherung von IP-Adressen urteilte das BVerwG, diese dürften laut EuGH zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden. Da das TKG jedoch eine entsprechende Einschränkung der Verwendung nicht vorsehe, sei auch diese Regelung unzulässig.

Koalition uneins

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP ist sich derzeit immer noch nicht einig, wie eine Nachfolgeregelung der unzulässigen Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte. Während Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP, Abbildung 1) eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung bevorzugt, fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD, Abbildung 2) weiter eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Im März 2023 erklärte jedoch ein Ermittler im Bundestag, aus Sicht der Strafverfolgung sei es nicht erforderlich, ein umfassendes Konzept einer Vorratsdatenspeicherung zu entwickeln.

Abbildung 1: Justizminister Marco Buschmann (FDP) will Daten gegebenenfalls schockgefrieren. Quelle: Dominik Butzmann

Abbildung 1: Justizminister Marco Buschmann (FDP) will Daten gegebenenfalls schockgefrieren. Quelle: Dominik Butzmann

Abbildung 2: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) plädiert für das anlasslose Speichern von IP-Adressen. Quelle: Peter Jülich

Abbildung 2: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) plädiert für das anlasslose Speichern von IP-Adressen. Quelle: Peter Jülich

Nach Bekanntwerden des Urteils twitterte [4] Buschmann: “Die Entscheidung ist ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz zu streichen.” Bei dem von ihm vorgeschlagenen Quick-Freeze-Verfahren könnten Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung bestehe, etwa Totschlag oder Mord. Die damit zusammenhängenden Daten, insbesondere Verkehrsdaten wie IP-Adressen oder Telefonnummern, dürften dann vorerst nicht mehr gelöscht werden, und auch neu anfallende Daten müssten gesichert werden. Zeige sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant seien, könnten die Ermittler in einem zweiten Schritt darauf zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötige eine gerichtliche Anordnung, teilte das Bundesjustizministerium mit.

Forderungen und Kritik

Der Internet-Verband Eco, der schon 2016 die Klage von Spacenet unterstützt hatte, äußerte sich erfreut, forderte nun aber auch eine rasche politische Weichenstellung. Dazu kommentierte der Eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme: “Seit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs ist mittlerweile wieder fast ein weiteres Jahr vergangen. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Immer wieder haben wir den massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger kritisiert, den die Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt, obwohl ein Mehrwert für die Strafverfolgung nie belegt werden konnte. Die Bundesregierung sollte jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten.”

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte bereits vor dem Urteil die Regierung aufgefordert, eine praxistaugliche Regelung für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Die Uneinigkeit zwischen Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei diesem Thema dürfe nicht auf dem Rücken der Opfer von Straftaten ausgetragen werden, mahnte die GdP. Die aktuelle Situation sei unbefriedigend. “Unsere Ermittlungsarbeit wird nahezu unmöglich gemacht”, kritisierte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz. “Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten.”

Die Gewerkschaft der Polizei hofft nun auf eine Lösung aus Brüssel. Spanien habe angekündigt, das Thema der Mindestspeicherfristen während seiner EU-Ratspräsidentschaft anzupacken und für eine europaweite Harmonisierung der polizeilichen Befugnisse zu sorgen, sagte Poitz. Das sei ein “Silberstreif am Horizont”. (uba)

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