Aus Linux-Magazin 02/2009

Schwarzes Kabinett

Hatten die Herrscher in Europa eine Depeche zu verschicken, mussten vertrauensvolle Bedienstete in geheimen Kabinetten das Dokument zuvor chiffrieren. Der begabteste Wortmixer dieser Zeit war sicher Antoine Rossignol, der um 1630 den zweiteiligen Code erfand. Sein System ließ sich erst nach 1870 brechen – eine beachtliche Zeitspanne.

Die Königshäuser konnten somit auf die Vertraulichkeit ihrer Briefinhalte absolut bauen. Ihr Volk genoss ein solches Privileg freilich nicht, im Gegenteil: Schon Richelieu, Ludwig XIV und XV ließen in Frankreich ein Institut einrichten, das der Regierung Einblick in die Geheimnisse der Privatkorrespondenz der Untertanen verschaffte. Das Cabinet noir konnte Briefe so geschickt öffnen und wieder verschließen, dass die Empfänger nichts davon bemerkten.

Auf dem Gebiet des deutschen Reiches klappte es wegen der Zersplitterung in Fürstentümer mit der institutionalisierten Überwachung anfänglich nicht so gut. Außerdem war die Postbesorgung durch den Lehensempfänger Thurn-und-Taxis privatisiert. Von den habsburgischen Teilen ausgehend brach sich dann jedoch der französisch inspirierte Drang der Obrigkeit Bahn, die Briefe der Bürger mitlesen zu wollen.

Postlogen oder geheime Zifferkanzleien hießen die deutschen Schnüffelstuben, über deren Existenz ungern gesprochen wurde – vermutlich, um das Ausmaß der Kontrolle zu verschleiern. Im 18. Jahrhundert benötigte das schwarze Kabinett im Frankfurter Briefverteilzentrum nur drei Morgenstunden, um bei einem Brief das Siegel abzutrennen, ein Klischee davon abzunehmen, den Brief zu öffnen, ihn zu lesen und abzuschreiben, ein Protokoll zu verfassen und ihn wieder in den Ausgangszustand zu versetzen. Allein die habsburgische Seite des Deutschen Bundes fing heimlich 15 000 Briefe ab und fertigte Interzepte an, also Abschriften.

So wundert es nicht, dass erst die Reichsverfassung von 1919 zum ersten Mal das Postgeheimnis zum Grundrecht erklärt. Schon Ende Februar 1933 hoben die Nazis es zusammen mit dem Telegrafen- und Fernsprechgeheimnis wieder auf. Geschichtlich und juristische betrachtet konnte – und kann – der Bürger nur episodenhaft darauf vertrauen, dass bloß der befugte Empfänger seine Korrespondenz liest. So gesehen muss man das ehrliche Erstaunen jedes Innenministers verstehen, wenn gelegentlich Bürgerrechtler und Datenschützer gegen staatliche Überwachung protestieren – die Geschichte ist schlicht auf seiner Seite.

Die Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung hat laut Berliner Zeitung jetzt ergeben, dass deutsche Richter allein zwischen Mai bis Juni 2008 in fast 2 200 Fällen die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen angeordnet haben – hochgerechnet etwa so viel wie zu der Zeit Metternichs. In 934 der Verfahren 2008 nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. In nur 96 Fällen widerstanden Richter den staatsanwaltschaftlichen Auskunftsersuchen. Die Grundlage liefert das Gesetz über Vorratsdatenspeicherung, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist.

Zu Beginn diesen Jahres nun startet das BKA-Gesetz, nachdem es am 19. Dezember den Bundesrat knapp passiert hat. Es legalisiert zur Gefahrenabwehr Telefone zu überwachen, die Rasterfahndung, in Wohnungen abzuhören und zu filmen sowie Onlinedurchsuchungen. Hätte es diese technischen und juristischen Möglichkeiten im 17. Jahrhundert schon gegeben, wäre dem genialen Kryptoexperten Antoine Rossignol wohl auch nur ein „Oh, quel malheur!“ entfahren.

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