Aus Linux-Magazin 08/2023

Umfrage zur Chat-Kontrolle

© Andriy Popov / 123RF.com

Ginge es nach den Wünschen vieler EU-Staaten, könnten die umstrittenen Pläne zur sogenannten Chat-Kontrolle noch deutlich verschärft werden.

Die Wunschliste der Mitgliedstaaten entstand in einer Umfrage der schwedischen Ratspräsidentschaft, die 20 Länder beantworteten [1]. Zehn davon befürworten ausdrücklich die Überwachung von Audiokommunikation zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch. Sechs Nationen, darunter Deutschland, äußern Bedenken und lehnen das eher ab. Vier Mitgliedstaaten sind in dieser Frage noch unentschieden.

Bilder, Videos und Texte

Der bisherige Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten CSAM-Verordnung (Child Sexual Abuse Material) unterscheidet generell nicht zwischen verschiedenen Medientypen (Abbildung 1). Allerdings ist nie von Audiodateien die Rede, sondern meist nur von Bildern, Videos und Texten. So heißt es in Artikel 13, dass die Meldungen von Missbrauchsmaterial “alle Inhaltsdaten, einschließlich Bilder, Videos und Texte” enthalten müssen. Dabei beziehen sich Texte vor allem auf sogenannte sexuelle Anbahnungsversuche (Grooming), die ebenfalls in der Kommunikation aufgedeckt werden sollen.

Abbildung 1: In Messengern geteilte Medien sind Gegenstand der Chat-Kontrolle. Quelle: fizkes / 123RF.com

Abbildung 1: In Messengern geteilte Medien sind Gegenstand der Chat-Kontrolle. Quelle: fizkes / 123RF.com

Kroatien vertritt folgende Position: “Die Audiokommunikation kann für Grooming eingesetzt werden. Sie sollte in den CSAM-Vorschlag aufgenommen werden, wenn geeignete Instrumente zur Erkennung von Grooming über Audiokommunikation verfügbar sind.” Doch das ist gar nicht so einfach, “da Audiodateien möglicherweise nicht dieselben visuellen Indikatoren enthalten, die in Bildern oder Videos vorhanden sind”, wie Rumänien anmerkt.

Mehrere Vorschläge

Außerdem könne die Erkennung von Missbrauchsmaterial in Audiodateien durch Faktoren wie Hintergrundgeräusche, schlechte Audioqualität und Verschlüsselung behindert werden. Rumänien verweist dabei auf Verfahren wie Audio-Fingerprinting oder Spracherkennung, um solches Material zu identifizieren. Darüber könne man maschinelles Lernen einsetzen, um bekannte Audiodateien zu erkennen.

Der rumänischen Position zufolge könnte geschultes Personal die gekennzeichnete Audiodateien kontrollieren und feststellen, ob diese Missbrauchsmaterial enthalten. “Die Erkennung von CSA in Audiodateien ist seltener als in anderen Medienarten, aber da die Technik voranschreitet und immer mehr Kommunikation über Audio erfolgt, könnte sich das in Zukunft ändern”, heißt es zur Begründung.

“Eingriff in Grundrechte”

Gegner solcher Pläne wie die Niederlande wenden ein, dass eine Überwachung der Audiokommunikation “in keinem Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen würde”. Darüber hinaus werde sie “im Falle von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Sprachkommunikation höchstwahrscheinlich auch Maßnahmen erfordern, die mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung unvereinbar sind”.

Nach Ansicht der Slowakei würde die Überwachung der Audiokommunikation “den am schwersten wiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen und eine Ausnahme vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen”, wie er in der E-Privacy-Richtlinie verankert sei. Darüber hinaus wären die entsprechenden Anbieter kaum in der Lage, eine erforderliche Risikoeinschätzung zu erstellen, da die Kommunikation nicht überwacht werden dürfe. Ohnehin scheint unklar, auf welche Audiokommunikation sich eine mögliche Regelung beziehen soll.

Telefonate betroffen?

So fragt Irland nach, ob mit den sogenannten interpersonellen Kommunikationsdiensten auch nur nummernunabhängige Dienste wie Whatsapp oder auch nummernabhängige Sprachdienste gemeint sind. Zudem bleibe unklar, ob im Falle von Whatsapp nur Sprachnachrichten oder auch Sprachanrufe gemeint seien.

Der Kommissionsvorschlag verweist jedoch auf Artikel 2, Nummer 5 des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation [2], der ausdrücklich nicht zwischen nummernunabhängig und -abhängig unterscheidet. Damit könnten sich entsprechende Aufdeckungsanordnungen auch auf normale Telefongespräche erstrecken.

Verschiedene Standpunkte

Auch beim Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung liegen die Meinungen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Die Ratspräsidentschaft will wissen, ob in die CSAM-Verordnung ein Passus aufgenommen werden soll, wie er sich derzeit in Erwägungsgrund 25 der Übergangsverordnung zum Kindesmissbrauch [3] findet. Dort heißt es: “Keine Bestimmung dieser Verordnung sollte daher so ausgelegt werden, dass sie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbietet oder abschwächt.”

Dagegen fordert Spanien offen: “Idealerweise wäre es unserer Meinung nach wünschenswert, die in der EU ansässigen Diensteanbieter gesetzlich daran zu hindern, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzusetzen.” Die Alternative wäre eine Transportverschlüsselung analog zur E-Mail-Kommunikation, die der Anbieter auf seinem Server durchsuchen könne. Das sei allerdings “sehr umstritten”.

Pro Verschlüsselung

Die deutsche Bundesregierung äußert in ihrer Antwort “schwerwiegende Bedenken gegen die im Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelungen zu Aufdeckungsanordnungen”. Ihr erscheint ein hohes Maß an Datenschutz und Cybersicherheit unerlässlich, einschließlich einer vollständigen und sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der elektronischen Kommunikation. “Vor diesem Hintergrund hält es Deutschland unter anderem für erforderlich, im Entwurfstext festzuhalten, dass keine Technologien eingesetzt werden, die die Verschlüsselung stören, schwächen, umgehen oder verändern”, heißt es weiter.

Belgien schlägt dagegen vor, das Aufbrechen der Verschlüsselung in die Verantwortung der Provider zu legen. “Das bedeutet, dass ein Diensteanbieter in der Lage sein sollte, seine eigene Verschlüsselung zu ‘deaktivieren’, wenn eine Anfrage einer Justizbehörde vorliegt.” Sicherheitsexperten sind jedoch der Ansicht, dass eine solche Möglichkeit effektiv die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zerstören würde.

Sieben stumme Staaten

Insgesamt befürwortet aber eine Mehrheit der Mitgliedstaaten eine ungeschwächte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sodass es durchaus möglich ist, dass ein entsprechender Passus Eingang in die Verordnung findet. Sieben Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Österreich, Schweden und Portugal, reichten keine Antworten ein. Somit lässt sich noch nicht absehen, ob der Ministerrat die Audiokommunikation in seine Verhandlungsposition aufnehmen wird. Falls doch, dürfte das sicherlich den Widerstand gegen die gesamte Chat-Kontrolle noch einmal verstärken. (uba)

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