Aus Linux-Magazin 06/2023

EU-Kommission will ein Recht auf Reparatur verankern

© Viktoria Korobova / 123RF.com

Verbraucher sollen mithilfe einer EU-Richtlinie künftig leichter Konsumgüter reparieren lassen können. Smartphones und Tablets gehören aber noch nicht dazu.

Die EU-Kommission will Hersteller von Konsumgütern zu einer besseren Reparierbarkeit ihrer Produkte verpflichten. Der Vorschlag für eine EU-Richtlinie stelle sicher, “dass im Rahmen der gesetzlichen Garantie mehr Produkte repariert werden und dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfachere und kostengünstigere Optionen zur Reparatur von technisch reparierbaren Produkten zur Verfügung stehen, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist”, teilte die Kommission am 22. März 2023 mit [1].

Mit der Richtlinie sollen zum einen Verbraucher Kosten sparen, zum anderen soll sie das Abfallaufkommen verringern. Die Regelung mache es einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren zu lassen, statt sie zu ersetzen, hofft die Kommission. Darüber hinaus werde “eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln”.

Zahlenspiele

Entsorgte Produkte seien häufig noch gebrauchsfähige Waren, die man reparieren könne. Dass das unterbleibt, führe in der EU jährlich zu 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, rechnet die EU-Kommission vor. Den Verlust, der den Verbrauchern entsteht, weil sie sich für Ersatz statt Reparatur entscheiden, veranschlagt die Kommission auf knapp 12 Milliarden Euro. Die Reparaturinitiative werde überdies 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und Investitionen in der EU generieren, kalkuliert die EU-Kommission. Der Vorschlag sei aber auch Teil des übergeordneten Ziels, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Vorläufige Liste

Zu dem 30-seitigen Vorschlag [2] gehört darüber hinaus eine Verpflichtung der Hersteller zur Unterrichtung der Verbraucher über die reparaturfähigen Produkte. Geplant ist darüber hinaus eine Internet-Plattform, über die sich geeignete Reparaturläden finden lassen. Obendrein soll ein “europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen” entwickelt werden, “um den Verbrauchern dabei zu helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten”.

Zunächst soll die Regelung für Produkte wie Waschmaschinen und Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Anzeigen, Schweißgeräte, Staubsauger sowie Server und Datenspeicher greifen. Mobilfunkgeräte und Tablets sollen der Liste später hinzugefügt werden, heißt es in den FAQ zu dem Vorschlag [3].

Umsetzung

Im Vorschlag der EU-Richtlinie heißt es, dass es eine Bereitstellung von Informationen über Reparaturen durch die Hersteller und durch eine Plattform für Reparaturen und aufgearbeitete Waren auf nationaler oder EU-Ebene geben soll. Eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen für die Reparatur durch freiwillige Selbstverpflichtungen stehen ebenso auf dem Plan wie eine Verpflichtung der Werkstätten zur Erstellung eines Reparaturkostenvoranschlags. Dafür soll es ein europäisches Formular für Reparaturinformationen geben, das Verbraucher von jedem Reparaturbetrieb verlangen können. Das soll Transparenz bei den Reparaturbedingungen und den Preisen schaffen und den Vergleich von Reparaturangeboten ermöglichen.

Die EU will die Hersteller überdies verpflichten, Waren, die den Reparaturanforderungen nach dem Unionsrecht unterliegen, auch außerhalb der gesetzlichen Garantie gegen eine Kostenerstattung zu reparieren. Hersteller von Waren wie Fernsehgeräten oder Geschirrspülern, die den EU-Anforderungen an die Reparaturfähigkeit unterliegen, seien dann verpflichtet, ein Produkt fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf zu reparieren. Ausnahmen soll es nur geben, wenn eine Reparatur unmöglich ist, etwa aufgrund zu schwerwiegender Beschädigungen.

Nachbesserungen gefordert

Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte in einer Stellungnahme den Vorschlag prinzipiell, forderte aber Nachbesserungen. “Wer Reparaturen von Geräten fördern will, muss die richtigen Anreize setzen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz, der direkt und unmittelbar wirkt. Überdies können Reparaturen nur eines von vielen Instrumenten einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie darstellen”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Wichtig ist nach Ansicht des Verbands unter anderem auch eine Förderung der Nutzung wiederaufbereiteter Produkte, sogenannter Refurbished-IT. “So könnte bei der Reparatur insbesondere von älteren Elektronikprodukten auch ein Ersatz mit einem wiederaufbereiteten Gerät erfolgen”, sagte Rohleder.

Die Verbraucherschutzexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, begrüßte den Vorschlag ebenfalls [4]. Er sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine konsequente Kreislaufwirtschaft und zu mehr Nachhaltigkeit. Sie forderte jedoch bessere Vorgaben zur Preisgestaltung von Reparaturen und Ersatzteilen. “Außerdem wollen wir eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung, damit Reparaturen für Verbraucher länger kostenlos sind”, forderte Rößner.

Kritik an den Plänen kam von den Organisationen Runder Tisch Reparatur und Right to Repair Europe [5]. “Anders als von der EU-Kommission versprochen, geht der Vorschlag auf zwei brennende Fragen nicht ein: Er wird Reparaturen weder erschwinglicher machen noch reparaturfeindliche Praktiken der Hersteller einschränken”, hieß es in einer Stellungnahme.

Reparaturbonus

Berlin müsse nicht auf Brüssel warten, sagte Ramona Pop (Abbildung 1), Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Die Bundesregierung sollte im Sinne ihres Aktionsprogramms “Reparieren statt Wegwerfen” eigene Maßnahmen vorlegen. Ein Reparaturbonus, also ein staatlicher Zuschuss zu den Reparaturkosten, sei ein erster Schritt zu einer finanziellen Entlastung der Verbraucher und gut für Klima und Umwelt. Jede Reparatur verlängere die Lebensdauer eines Produkts. Das reduziere klimaschädliche Emissionen und schone die Umwelt, kommentierte Pop weiter.

Abbildung 1: Ramona Pop vom VZBV will einen Reparaturbonus. Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / VZBV

Abbildung 1: Ramona Pop vom VZBV will einen Reparaturbonus. Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / VZBV

Der Verbraucherschutz sieht sich durch Modellprojekte wie dem in Leipzig bestätigt. Dort konnten Verbraucher Haushalts- und Elektrogeräte reparieren lassen und erhielten dafür einen Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Person und Kalenderjahr. Wie der VZBV berichtet, hat die Auswertung des Leipziger Bonusmodells 2022 ergeben, dass insbesondere Haushalte mit geringerem Einkommen vom Reparaturbonus profitieren. Im Zeitraum zwischen 31. Mai und 31. Juli 2022 seien in Thüringen Reparaturen von über 1400 Mobiltelefonen, mehr als 600 Waschmaschinen und knapp 460 Kaffeemaschinen subventioniert worden, teilt der VZBV mit. Den Umfragen zufolge bevorzugten Verbraucher Reparaturen, würden aber von den hohen Kosten im Verhältnis zum Neukauf abgeschreckt.

Amtsweg

Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen den Vorschlag noch bestätigen. Anschließend gilt es, die Richtlinie in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die Grüne Tabea Rößner befürchtet in diesem Zusammenhang, dass die Zeit vor der kommenden Europawahl zu knapp für eine Einigung auf EU-Ebene werden könnte. “Sollte das EU-Recht jedoch auf halber Strecke zu einem echten Recht auf Reparatur stehenbleiben, erwarte ich auf nationaler Ebene eine anspruchsvolle Weiterentwicklung der Maßnahmen – mit deutlich mehr Tempo”, fordert sie. (uba)

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