In Europa arbeiten nach Angaben der Europäischen Kommission über 28 Millionen Menschen für digitale Plattformen. Nun hat das EU-Parlament seine Position für eine seit Längerem debattierte Plattformrichtlinie beschlossen.
Bei digitalen Arbeitsplattformen wie der Taxi-Alternative Uber könnten nach Angaben der Europäischen Kommission im Jahr 2025 bereits 43 Millionen Beschäftigte arbeiten. Zwischen 2016 und 2020 haben sich nach Einschätzung der EU-Kommission die Einnahmen in der Plattformwirtschaft annähernd verfünffacht, von rund 3 Milliarden auf rund 14 Milliarden Euro.
Scheinselbstständig
In diesem lukrativen Markt gibt es allerdings ein Problem: Bei rund 5,5 Millionen der dort Beschäftigten müsse man davon ausgehen, dass sie fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft werden, teilt die EU-Kommission mit. Diese Scheinselbstständigkeit wolle die EU bekämpfen, da sie zu prekären Arbeitsbedingungen und fehlendem sozialen Schutz führen könne, aber auch zu unlauterem Wettbewerb insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, teilt der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments mit [1].
Der Ausschuss hat zum Jahresende 2022 den Entwurf eines Verhandlungsmandats für neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit angenommen. Die Richtlinien sollen dabei helfen, den Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitern korrekt zu bestimmen, und regeln, wie digitale Arbeitsplattformen Algorithmen und künstliche Intelligenz zur Überwachung und Bewertung von Arbeitnehmern nutzen dürfen.
Der Entwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen hat nun auch die Zustimmung des EU-Parlaments erhalten [2]. Die Abgeordneten einigten sich Anfang Februar 2023 auf eine Verhandlungsposition für Arbeitnehmer auf digitalen Arbeitsplattformen. 376 Abgeordnete stimmten einem Mandat für Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten zu, 212 waren dagegen und 15 enthielten sich. Die Gespräche über das neue Gesetz können beginnen, sobald die Mitgliedstaaten ihren nationalen Standpunkt festlegen. Das sei jedoch bislang nicht geschehen, lässt das EU-Parlament wissen. Ein Treffen des Ministerrats könnte noch im März 2023 erfolgen.
Beweisumkehr
Mit dem Entwurf [3] einigten sich die Abgeordneten darauf, dass der von der Plattform definierte Beschäftigungsstatus vom Arbeitnehmer, von einer Gewerkschaft oder von einer nationalen Behörde angefochten werden kann. Dabei wird gesetzlich davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer angestellt beschäftigt ist. Im Fall eines Streits zwischen der Plattform und einem Arbeitnehmer müsste daher die Plattform nachweisen, dass der Arbeitnehmer selbstständig ist statt wie bisher umgekehrt.
Kriterien aufgeweicht
Der Entwurf enthält eine Liste von allerdings nicht obligatorischen Kriterien, um den Beschäftigungsstatus eines Arbeitnehmers zu bestimmen. Dazu zählen etwa ein festgelegtes Gehalt, ein bestimmter Zeitplan, eine vorgegebene Arbeitszeit, Bewertungssysteme sowie die Überwachung oder Kontrolle eines Arbeitnehmers. Hinzu kommen Regeln bezüglich des Aussehens oder des Verhaltens, die Einschränkung der Möglichkeit, für Dritte zu arbeiten, sowie Vorgaben für die Wahl einer Unfallversicherung oder eines Rentensystems.
Bereits im Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 fanden sich ähnliche Kriterien, galten damals aber noch als verpflichtend. Seinerzeit ging es um eine von der Plattform bestimmte Bezahlung, Regeln zur Durchführung der Arbeit oder zum Verhalten gegenüber Kunden, eine Überwachung der Arbeit oder der Arbeitsergebnisse sowie Einschränkungen bei der Wahl von Aufgaben, den Arbeitszeiten oder dem Aufbau einer eigenen Kundenbasis. Das Papier sah vor, von einem Angestelltenverhältnis auszugehen, sobald zwei dieser Kriterien erfüllt waren.
Algorithmen kontrollieren
Das EU-Parlament strebt zudem eine bessere Kontrolle der bei digitalen Plattformen zur Arbeitsüberwachung eingesetzten Algorithmen an. Bisher hätten Arbeitnehmer keinen verpflichtenden Zugang zu Informationen darüber, wie die Algorithmen funktionierten, welche persönlichen Daten verwendet würden und wie ihr Verhalten die von den automatisierten Systemen getroffenen Entscheidungen beeinflusse.
Die Abgeordneten wollen in ihrem Entwurf verbieten, wichtige Entscheidungen durch automatisierte Systeme treffen zu lassen. Sie fordern die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass alle Entscheidungen, die sich wesentlich auf die Arbeitsbedingungen auswirken, von Menschen überwacht werden.
Ziele erreicht
Elisabetta Gualmini, die federführende Europa-Abgeordnete im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, sagte: “Zu viele Plattformarbeiter sind heute scheinselbstständig und stecken in der Schwebe, ohne Arbeitsrechte und sozialen Schutz. Mit diesem Bericht stellen wir sicher, dass sie je nach ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen entweder als Arbeitnehmer oder als Selbstständige anerkannt werden. Außerdem ist dies ein erster wichtiger Schritt, um alle Arbeitnehmer vor dem Missbrauch von Algorithmen zu schützen. Automatisierte Entscheidungsfindungssysteme dürfen keine Blackboxes sein. Die Sozialpartner sollen in der Lage sein, darüber zu verhandeln, wie Algorithmen Entscheidungen über die Arbeitsbedingungen treffen.”
Vor dem Parlament ergänzte sie: “Wir sind nicht gegen die Selbstständigkeit. Wenn Sie wirklich selbstständig sind, ist das völlig in Ordnung. Wir sind nicht gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen und Innovation. Aber wenn Sie scheinselbstständig und im Gegenteil ein Sklave des Algorithmus sind, dann müssen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer anerkannt bekommen. Das ist der Punkt!” Mit dem Entwurf erreiche man drei Ziele, so Gualmini: “Wir verteidigen die Arbeitnehmer, wir verteidigen gute Arbeitgeber und einen fairen Wettbewerb, und wir fördern die humane Nutzung des Algorithmus. Wir wollen nicht, dass Maschinen den Arbeitsmarkt regieren.”
Bitkom sieht Klärungsbedarf
Der Digitalverband Bitkom begrüßt zwar grundsätzlich eine EU-einheitliche Regelung der Plattformarbeit. Der Anpassungsbedarf am Richtlinienentwurf sei jedoch noch groß. Insbesondere die Frage, wann ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Plattform und den Plattformtätigen besteht, müsse klarer herausgearbeitet werden und viel mehr auf die Marktrealitäten eingehen. Über Plattformen beschäftigte Menschen arbeiteten oft mit großer Flexibilität, für unterschiedliche Zeiträume und Lebensphasen und oft neben einem Hauptberuf, während des Studiums oder im Ruhestand. Viele seien gleichzeitig über mehrere Plattformen aktiv, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Wildwestmethoden
Yasmin Fahimi, die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, kommentierte: “Das ist eine gute Nachricht für 28 Millionen Beschäftigte, die in Europa auf digitalen Plattformen arbeiten. Der Europäische Rat, das Parlament und die Kommission müssen nun schnellstens im Trilog nachziehen und die Richtlinie auf die Zielgerade leiten. Um auf diesem Schattenarbeitsmarkt Wildwestmethoden, Scheinselbstständigkeit und Ausbeutung wirksam einzudämpfen, sind europaweite Standards für gute Arbeit überfällig. Dazu gehören zwingend mehr Transparenz beim algorithmischen Management, Zugangsrechte für Gewerkschaften und effektive Beweislastregeln, um den Status der Beschäftigung eindeutig feststellen zu können.” (uba)
Infos
- Mitteilung des Beschäftigungsausschusses: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20221212IPR64513/digital-workers-better-working-conditions-and-protection-of-rights
- Mitteilung des EU-Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230130IPR70206/plattformarbeiter-parlament-bereit-fur-verhandlungen-uber-arbeitsbedingungen
- Entwurf zur Richtlinie: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0301_DE.html





