Die Bundesnetzagentur hat erstmals ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, offenen Netzzugang zu unbeschalteten Glasfasern eines öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes in Nordhessen zu gewähren.
Das neue Telekommunikationsrecht vereinfache es beihilferechtliche und subventionsrechtliche Verpflichtungen durchzusetzen. Die Gewährung staatlicher Fördermittel zum Breitbandausbau sei seit Jahren an die Verpflichtung geknüpft, Wettbewerbern Zugang zu der mit Fördermitteln errichteten Infrastruktur zu gewähren. Ziel sei dabei auch die Schließung der digitalen Kluft.
Der aktuelle Fall betreffe einen Streit um offenen Netzzugang zu einem von der Netcom Kassel Gesellschaft für Telekommunikation GmbH betriebenen Telekommunikationsnetz. Die goetel GmbH habe diesen Zugang zu unbeschalteten Glasfasern verlangt. Beteiligt sei zudem die Breitband Nordhessen GmbH. Sie sei Eigentümerin des mit Fördermitteln errichteten Netzes, das sie an die mit dem Netzbetrieb beauftragte Netcom verpachtet habe, teilt die Bundesnetzagentur mit.
Die Entscheidung sei unter bk11-22-006-beschluss-21-11-22 veröffentlicht.



