Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss Facebook die Seite der rechtsradikalen Kleinstpartei “Der dritte Weg” nicht bis zur Bundestagswahl freigeben. Die Seite war Mitte August zum zweiten Mal gesperrt worden. Nun hatte die Partei per Eilantrag versucht, die Sperrung wieder aufheben zu lassen. Das Gericht argumentierte, die Partei sei ja gar nicht die Inhaberin des geschlossenen Facebook-Kontos, deshalb stünden ihr keine Ansprüche gegenüber dem Social Network zu. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung seien nicht gegeben.
Facebook muss Nazi-Seite nicht entsperren
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