Aus Linux-Magazin 07/2019

Bundeskartellamt prüft Vergleichsportale

© Bundeskartellamt

Das deutsche Bundeskartellamt hat über einen Zeitraum von 18 Monaten deutsche Vergleichsportale untersucht. Der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, warnt Verbraucher vor Tricks der Portale und fordert mehr Rechte für sein Haus.

Das Kartellamt hatte mit der Untersuchung der Vergleichsportale im Oktober 2017 begonnen. Durch eine Erweiterung der Kompetenzen der Behörde auf verbraucherrechtliche Themen sind solche Untersuchungen legitimiert.

Präsident Andreas Mundt mahnt zusammenfassend die Verbraucher trotz nicht von der Hand zu weisender Vorteile von Vergleichsportalen zur Vorsicht: “Wir haben auch verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt. Verbraucher sollten darauf achten, wie ein Ranking tatsächlich zustande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind.” Zudem, so Mundt, sollten Verbraucher sich nicht unter Druck setzen lassen von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten, die es vielleicht nicht gäbe.

Angesichts dieser teils festgestellten Mängel sähe Mundt gerne mehr rechtliche Kompetenzen auf Seiten seines Amtes: “Zivilklagen und Regulierung allein bieten für derartige Probleme keine effektive Lösung.” Dagegen, so Mundt, könnte das Bundeskartellamt mit punktuell erweiterten Kompetenzen das bereits geltende allgemeine Verbraucherrecht in konkreten Einzelfällen zügig durchsetzen.

Methode

Die Ermittlungen der Sektoruntersuchung erfolgten zunächst in zwei Stufen. Die erste bestand aus einer breit angelegten Strukturbefragung von Vergleichsportalen und der Auswertung der Antworten von 129 Portalen. Darauf befragte das Amt die für einzelne Branchen jeweils besonders relevanten Portale umfassend und detailliert mit Hilfe acht branchenspezifischer Fragebögen, die per Auskunftsbeschluss von insgesamt 36 Vergleichsportalen zu beantworten waren.

Die Erkenntnisse daraus hat das Amt Ende 2018 in einem Konsultationspapier zusammengefasst und den betroffenen Portalen sowie weiteren interessierten Kreisen die Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Der vorliegende Bericht der Sektoruntersuchung Vergleichsportale [1] berücksichtigt diese insgesamt 33 Stellungnahmen.

Verflechtungen

Als Problemfelder nennt der Bericht die Themenkomplexe Kooperationen, Verflechtungen, Vorauswahl, Position 0, Ranking, sonstige Beeinflussungsfaktoren und Nutzerbewertungen. So fielen in allen Branchen zwischen den untersuchten Portalen zahlreiche horizontale Kooperationen und Verflechtungen auf. Die bestanden laut dem Bericht etwa darin, dass vermeintlich eigenständige Portale tatsächlich auf die Datenbasis oder den Tarifrechner eines anderen Portals zurückgreifen. Für den Verbraucher sei dies irreführend. Er sehe den bei einem Portal ermittelten Preis beim anderen bestätigt, ohne dass für ihn die Verbindung zwischen den beiden erkennbar sei.

Darstellung der Ergebnisse

Haupteinnahmequelle der befragten Vergleichsportale sind die von den Anbietern für Vermittlungen gezahlten Provisionen, die – außer im Flugbereich – branchenübergreifend rund 90 Prozent der gesamten Einnahmen ausmachen. Entsprechend naheliegend ist es, dass zahlende Anbieter in der Darstellung der Ergebnisse bevorzugt sind. Es habe sich bei den Ermittlungen gezeigt, dass insbesondere im Bereich Energie beim Erstranking teilweise nur Angebote angezeigt und damit vorausgewählt werden, für die das Portal Provisionen erhält, heißt es im Bericht. Der Verbraucher könne so andere verfügbare und eventuell attraktive Angebote zunächst nicht sehen.

Den Portalen sei zugutezuhalten, dass die Vorauswahl teilweise auch Angebote ausschließe, die für Verbraucher nachteilig sein können. Der Bericht merkt an, dass die Gründe für die Vorauswahl und die Möglichkeiten, sie aufzuheben, nicht immer deutlich erkennbar seien.

Auf einigen Portalen seien einzelne Angebote als “Position 0” noch vor dem Erstranking vorangestellt und hervorgehoben, hat die Untersuchung ergeben. Diese Position sei erfolgversprechend: Immerhin rund ein Viertel der Kunden, die hier einen Vertrag abschließen, entscheiden sich für ein solches Angebot, heißt es im Bericht.

Das Erreichen der Position 0 variiere. Während die Hervorhebung bei Flügen und Versicherungen überwiegend auf einer qualitativen Bewertung durch das Portal beruhe, erfolge sie in Branchen wie Energie und Telekommunikation überwiegend aufgrund eines zusätzlichen Entgelts der Anbieter. Bei einigen Portalen sei zu bemängeln gewesen, dass diese Hervorhebungen nicht klar als Werbung gekennzeichnet waren.

Beeinflussungsfaktoren

Neben dem Ranking setzen Portale weitere Mittel ein, um den Verbraucher zu einer Buchung oder Bestellung zu veranlassen. Besonders im Reisebereich seien zahlreiche Hinweise auf eine begrenzte Verfügbarkeit oder besonders große Nachfrage für einzelne Hotels oder steigende Preise bei Flügen typisch, berichtet das Kartellamt. Auch hier sei für den Verbraucher oft nicht erkennbar, ob sich diese Hinweise tatsächlich auf seine konkrete Suche beziehen und welche Bedeutung sie dafür hätten.

Zu den weiteren Beeinflussungsfaktoren, die in vielen Branchen aufgefallen seien, zähle die Zusage von Vorteilen wie einem Cashback oder einem Bestpreis-Ausgleich. Das Bundeskartellamt mahnt dabei zur Vorsicht, weil Verbraucher diese Vorteile wegen der umfangreichen zu erfüllenden Bedingungen dafür gar nicht einlösen können oder wollen.

Ein weiteres Mittel sei der Hinweise auf die Exklusivität bestimmter Angebote, haben die Ermittlungen ergeben. Auch hier sei ein Graubereich erkennbar, weil oft nicht deutlich sei, worin diese Exklusivität bestehe. Zudem fiel dem Amt auf, dass eine vertragliche Vereinbarung auf Exklusivität mit dem Anbieter fehle.

Nutzerbewertungen

Bei den Nutzerbewertungen konnten die Vergleichsportale einen einigermaßen guten Eindruck hinterlassen. Die befragten Portale verwendeten fast ausschließlich geschlossene Bewertungssysteme, hat das Amt ermittelt. Damit seien nur echte Kunden des Portals in der Lage, Bewertungen abzugeben. Das Risiko gefälschter oder manipulierter Bewertungen sei damit gering. Dennoch gäbe es auch hier Verzerrungen, weil etwa abgewiesene Kreditkunden im geschlossenen System keine Bewertungen abgeben können, obgleich diese für andere Nutzer auch von Interesse wären, merkt der Bericht an.

Konzentration

Trotz der Vielzahl der in allen Branchen existierenden Portale hat das Bundeskartellamt insbesondere dort, wo Vergleichsportale schon lange tätig sind, eine Konzentration des Marktes auf wenige große Portale festgestellt (Abbildung 1). In den Bereichen Energie und Telekommunikation dominieren Check24 und Verivox, im Bereich Versicherungen ist Check24 das führende Portal, heißt es im Bericht. Bei Krediten spielten neben Check24 auch Finanzcheck, Smava und Verivox eine relevante Rolle.

Abbildung 1: Konzentrierter Markt bei den Energie-Portalen.

Abbildung 1: Konzentrierter Markt bei den Energie-Portalen.

Im Reisebereich sei die Nutzung von Vergleichsportalen besonders beliebt, was sich in einer hohen Zahl von Visits und Vermittlungen niederschlage. Positiv hervorzuheben sei, dass trotz zahlreicher Verflechtungen zwischen den im Reisebereich tätigen Portalen die Konzentration dort tendenziell geringer sei als in anderen Branchen. Im Hotelbereich seien besonders die Gruppen Booking, HRS und Expedia relevant, im Flugbereich Lastminute.de, Opodo oder Fluege.de.

Mit den Meta-Searchern, die Angebote verschiedener Reiseportale vergleichen, habe sich zudem seit einigen Jahren ein neues Geschäftsmodell entwickelt. Hier seien Trivago (Expedia), Google, Tripadvisor, Check24 sowie die Booking-Gruppe mit Kayak, Swoodo und Momondo von Bedeutung.

Rechtliche Einordnung

Von der rechtlichen Seite aus betrachtet seien in einigen Verhaltensweisen der untersuchten Portale Lauterkeits-Rechtsverstöße aufgefallen, die zumeist in einem Transparenzpflicht-Verstoß, in einer Irreführung oder in verdeckter Werbung anzusiedeln seien, teilt das Amt mit. Dies betreffe den Einfluss der Provisionen auf das Ranking, gelte aber auch für unwahre oder täuschungsgeeignete Knappheits- oder Exklusivitätshinweise. Das Ausmaß falle je nach Branche und teils auch je nach Portal sehr unterschiedlich aus.

DIESEN ARTIKEL ALS PDF KAUFEN
EXPRESS-KAUF ALS PDFUmfang: 2 HeftseitenPreis €0,99
(inkl. 19% MwSt.)
LINUX-MAGAZIN KAUFEN
EINZELNE AUSGABE Print-Ausgaben Digitale Ausgaben
ABONNEMENTS Print-Abos Digitales Abo
TABLET & SMARTPHONE APPS Readly Logo
E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Nach oben