Aus Linux-Magazin 03/2018

EU-Urheberrechtsreform: Upload-Filter schüren Angst vor Abmahnungen

© Georgy Iliin, 123RF

Die geplanten Upload-Filter der EU-Kommission zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen stoßen vielfach auf Kritik. Bei einer Diskussionsrunde von Wikimedia Deutschland gab es jedoch auch Befürworter.

Sollen Internetportale mit Nutzer-generierten Inhalten vorab alle Beiträge auf Urheberrechtsverletzungen prüfen? Vor den Folgen dieser Pläne warnt unter anderem der Verein Wikimedia Deutschland, der eine gefilterte Wikimedia und hohe Kosten für die Bereitstellung der Filtersysteme befürchtetet. Auf einer Diskussionsveranstaltung Anfang Januar in Berlin verteidigte lediglich Jan Scharringhausen, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), das Konzept.

Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf zur Urheberrechtsreform [1] vor, dass große Plattformen Maßnahmen wie “wirksame Inhaltserkennungstechniken” ergreifen, um beispielsweise das unzulässige Hochladen von geschützten Werken zu verhindern. Solche Upload-Filter nutzt schon Google bei der Videoplattform Youtube, um damit auch die lukrative Verwertung der Inhalte zu ermöglichen. Kritiker befürchten, dass eine Filterpflicht das Hochladen von erlaubtem Material verhindern könnte und die Nutzer in ihrer Meinungsfreiheit einschränke.

Geschütztes Rauschen

Diese Position vertrat nicht nur der Wikimedia-Referent John Weitzmann, sondern auch Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Judith Steinbrecher vom IT-Branchenverband Bitkom und die von Brüssel aus zugeschaltete Europaabgeordnete Julia Reda. Steinbrecher warnte, dass die Pflicht nicht nur für große Plattformen wie Youtube, Flickr, Pinterest oder Instagram gelte, sondern auch für reine Hostanbieter wie Clouddienste, E-Mail-Dienste oder sogar Serviceprovider.

Diese Inhalte-Erkennung müsse nicht nur bei Musik, sondern auch bei Videos, Texten, Fotos, Gemälden und Architektur funktionieren. Dabei müsse jeder Dienst mit Referenzdaten von Rechte-Inhabern operieren, sagte die Bitkom-Vertreterin. Daher seien beim Content-ID-System von Google schon rund 8000 Rechte-Inhaber registriert. Eine kleine Plattform könne das nicht leisten. Zudem seien selbst die Google-Systeme sehr fehleranfällig und würden sogar “weißes Rauschen” als urheberrechtlich geschützt erkennen.

Filter als Geschäftsmodell

Nach Ansicht von Reda könnte die geplante Regelung dazu führen, dass aus der Filterpflicht ein Geschäftsmodell für große Firmen wie Google wird, die solche Systeme bereits entwickelt haben. “Wenn unser Problem ist, dass Firmen wie Youtube und Facebook zu viel Macht haben und dass Algorithmen zu stark über das entscheiden, was im Internet passiert, dann kann doch die Lösung nicht sein, dass wir noch mehr Algorithmen einsetzen”, sagte die Abgeordnete.

Für den VZBV trägt der Vorschlag der EU-Kommission auch nicht dazu bei, das eigentliche Problem, die so genannte Wertschöpfungslücke (Value Gap) zwischen Rechte-Inhabern und Plattformen, zu lösen. Ehrig fragte stattdessen, ob das “Verteilungsproblem” nicht eher zwischen Rechteverwertern und den eigentlichen Urhebern bestehe. Zudem werde eine Blockade beim Hochladen von Inhalten nicht dazu führen, dass die Rechte-Inhaber mehr Einnahmen erzielten.

Keine Pauschalabgabe

Sinnvoller wäre es daher gewesen, millionenfache Alltagshandlungen, die sich im rechtlichen Graubereich befänden oder klar verboten seien, über eine so genannte Schrankenregelung zu legalisieren und im Gegenzug einen Vergütungsanspruch über eine Pauschalabgabe einzuführen. “Wenn ich etwas nicht verhindern kann, muss ich es nicht vielleicht vergüten?”, fragte Ehrig, die darunter nicht Verstöße wie das komplette Hochladen eines Videos zählt, sondern etwa das Unterlegen eines Urlaubsvideos mit geschützter Musik. Doch die EU-Kommission habe sich nicht dazu durchringen können, eine Pauschalabgabe und zusätzliche Schranken einzuführen.

Nach Ansicht von Jan Scharringhausen, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), ist die Legalisierung millionenfacher Urheberrechtsverstöße nicht der richtige Ansatz. “Wir müssen den Leuten beibringen, dass sie sich Gedanken machen müssen und sich gegebenenfalls die Rechte besorgen”, sagte er: “Irgendwie müssen die Kreativen bezahlt werden.”

Abmahnung als Mittel

In diesem Zusammenhang lobte er die vielen Abmahnwellen. Deutschland sei eines der wenigen Länder, in denen die Peer-to-Peer-Nutzung zurückgegangen sei. Die Massenabmahnungen hätten ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass man das möglicherweise nicht machen darf. Scharringhausen: “Leider hat es vielleicht zu viele getroffen und vielleicht die Falschen. Ich hätte jetzt fast gesagt, immer nur die Dummen.” Denn wer schlau sei, könne anonym surfen und sich vor Abmahnungen schützen.

Mit Blick auf die geplanten Upload-Filter fragte der GVU-Chef, warum die Rechte-Inhaber nach Urheberrechtsverletzungen suchen müssen. Das könnte auch der Plattformbetreiber. Dem widersprach Wikimedia-Referent Weitzmann, dass sich mit der breiten Einführung von Upload-Filtern jede Äußerung rechtfertigen müsse. “Warum muss der Nutzer jetzt rechtfertigen, was er da macht?”, fragte Weitzmann. Die komplette Umkehrung der Beweislast zum Schutze von Urheberrechten würde dazu führen, dass alles zunächst einmal erlaubt werden müsse.

Community filtert selbst

Wikimedia Deutschland stellt in einem Infopapier [2] fest, dass das bisher genutzte Verfahren zur Rechte-Überprüfung in der Wikipedia “fast keine Fehler” aufweise. Die in den USA ansässige Betreiberin der Wikipedia, die Wikimedia Foundation, schreibt an die EU-Kommission, dass ihr jährlich weniger als 30 Urheberrechtsverletzungen in den USA gemeldet würden. Die Wikipedia-Autoren würden die Inhalte genau auf Urheberrechtsverletzungen prüfen und auch selbst entwickelte Bots einsetzen.

Automatische Upload-Filter seien hingegen nicht in der Lage, zahlreiche länderspezifische Schrankenregelungen sowie bestimmte Kontexte zu erkennen, in denen die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt sei, heißt es in dem Schreiben. Zudem sei die Debatte über Gültigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit ein Kernbestandteil der Zusammenarbeit in der Wikipedia-Community.

Abstimmung verschoben

Wie es in der europäischen Gesetzgebung mit der Urheberrechtsreform weitergeht, ist nach Ansicht Redas derzeit unklar. Das liege unter anderem daran, dass der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Axel Voss (CDU), bislang noch keinen Kompromissvorschlag vorgelegt habe. Er habe jedoch geäußert, dass die bereits vorliegenden Stellungnahmen des Binnenmarktausschusses [3] sowie des Innenausschusses [4] als Verhandlungsgrundlage dienen könnten. Beide Ausschüsse lehnen Verpflichtungen für Plattformanbieter ab, “die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen”.

Anders sieht es jedoch bei den EU-Mitgliedsstaaten aus. In einem Bericht von Mitte Dezember schlug die damalige estnische Ratspräsidentschaft vor, dass Dienste-Anbieter die Bereitstellung geschützter Inhalte verhindern müssen, wenn der Rechte-Inhaber sie auf eine unautorisierte Nutzung hinweise. Zudem müssten diese Maßnahmen eine “zukünftige Bereitstellung” verhindern. Zwar werden “wirksame Inhaltserkennungstechniken” als Maßnahmen nicht genannt, doch dürfte eine solche Vorgabe anders als mit Upload-Filtern kaum zu erfüllen sein. Laut Reda geht den Regierung von Frankreich, Italien, Spanien und Portugal selbst dieser Vorschlag aber nicht weit genug.

Für die Abstimmung im Europaparlament dürfte das Votum des federführenden Rechtsausschusses entscheidend sein, das nun auf Ende März 2018 verschoben wurde. Im Ministerrat könnten Länder wie Deutschland den Ausschlag geben, deren Position jedoch noch nicht feststeht. Möglicherweise legen sich Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen auf eine entsprechende Position fest. Erschwert werden die Verhandlungen durch die Tatsache, dass es mit dem Leistungsschutzrecht noch ein Thema in der Urheberrechtsreform gibt, das noch kontroverser als Upload-Filter diskutiert wird.

Vielfalt gefährdet

Wie sich die Pläne der Kommission auf die Inhalte im Netz auswirken könnten, ist derzeit nicht abzusehen. Die Verbraucherschützer warnen unter anderem davor, dass langfristig die Vielfalt im Netz abnimmt. Wikimedia Deutschland befürchtet, dass viele ehrenamtliche Autoren vor dem Aufwand zurückschrecken, einer automatisierten Blockade zu widersprechen. Kleinere Plattformen und Wikis ohne Spendenbasis würden sich Upload-Filter-Dienstleistungen erst gar nicht leisten können und den Upload von Medien ganz verhindern.

Eines scheint sicher zu sein: Abmahnungen dürften künftig nicht nur “die Dummen” treffen. Denn es scheint kaum möglich, alle Urheberrechtsverletzungen proaktiv zu verhindern. (uba)

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