Die Deutsche Bundesregierung hat das Gesetz gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten verabschiedet. Verbände und Organisationen sehen die Meinungsfreiheit gefährdet.
Das deutsche Bundeskabinett hat Anfang April den Entwurf für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG, [1]) beschlossen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will damit rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken schneller löschen.
Betroffen sind laut dem Gesetzesentwurf Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungs-Absicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke).
Bußgeldfrage
Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro drohen den Unternehmen bei Verstößen, gegen die Verantwortlichen in den Unternehmen können Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro verhängt werden. Anders als im ersten Entwurf droht dieses Bußgeld in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung nun aber nicht mehr schon beim ersten Verstoß gegen die Pflicht, offensichtlich rechtswidrige Inhalte kurzfristig zu löschen. Im Gesetzesentwurf heißt es nun: “Der Tatbestand wird in der Regel nicht bereits durch einen einmaligen Verstoß gegen die Pflicht, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde oder andere rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen zu löschen oder zu sperren, erfüllt”.
Wenig Kooperation
Bei der Vorstellung des Gesetzes kritisierte Maas (Abbildung 1) die Anbieter sozialer Netzwerke: “Es werden weiter zu wenige strafbare Inhalte gelöscht. Sie werden nicht schnell genug gelöscht. Die Betreiber der sozialen Netzwerke nehmen ihre Kunden und ihre Nutzer anscheinend nicht ausreichend ernst.” Maas präsentierte Zahlen, Twitter habe gerade einmal ein Prozent der gemeldeten Beiträge gelöscht, Facebook 39 Prozent, das sei eine Verschlechterung gegenüber der letzten Erhebung.

Abbildung 1: Justizminister Heiko Maas droht zumindest Wiederholungstätern mit hohen Bußgeldern. Quelle: SPD
Richterbund ist skeptisch
Der Deutsche Richterbund begrüßt den Gesetzesentwurf, ist aber im Punkt der Durchführbarkeit skeptisch. In der Stellungnahme [2] des Berufsverbandes heißt es dazu:
“Es werden im Wesentlichen verbindliche Compliance-Regelungen geschaffen, die das Problem ein Stück weit bewältigen. Diese Regelungen sollten aber insbesondere durch verbesserte Regelungen zur Strafverfolgung und durch eine bessere Rechtsdurchsetzung im zivilrechtlichen Bereich ergänzt werden. Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten im Internet können nur dann nachhaltig und effektiv zurückgedrängt werden, wenn sie auch strafrechtlich wirksam verfolgt werden. Dies scheitert oftmals daran, dass es den Strafverfolgungsbehörden nicht gelingt, den Verantwortlichen für die strafbaren Inhalte zu ermitteln. Haben die sozialen Netzwerke – wie häufig – ihren Sitz im Ausland, sind aufwendige Ermittlungen und Rechtshilfeersuchen notwendig, um eine Chance zu haben, die Verantwortlichen zu ermitteln.”
Gefahr für freies Internet
Der IT-Branchenverband Eco [3] bezeichnet das Gesetz als schwarzen Tag für das freie Internet: “Die Plattformen werden unter Androhung von Bußgeldern zu unrealistischen Maßnahmen gezwungen. Dabei reichen 24 Stunden bei offensichtlichen beziehungsweise sieben Tage für sonstige Rechtsverstöße für eine juristische Einordnung nicht aus, insbesondere wenn es sich um Beiträge handelt, die in einem größeren Kontext gesehen werden müssen. Zwangsläufig erkennen wir bei starren Fristen die Gefahr einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams. Es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre”, sagte Eco-Vorstand Oliver Süme.
Der Eco-Verband bemängelt auch die Rechtmäßigkeit des Gesetzes: “Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Unternehmen dazu verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen eine erneute Speicherung rechtswidriger Inhalte zu ergreifen (§ 3 (2) Nummer 7) und nach Kopien rechtswidriger Inhalte zu suchen (Nummer 6). In letzter Konsequenz ist dies nur über einen Contentfilter und die fortwährende Überwachung aller Nutzerinteraktionen in entsprechenden Diensten und Plattformen möglich, der gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht in der E-Commerce-Richtlinie (Artikel 15, 200/31/EG) verstößt. Das Haftungsgefüge der E-Commerce-Richtlinie und in Folge dessen auch des Telemediengesetzes, das Anbieter von Diensten dazu verpflichtet hat, nach Kenntnisnahme eines Rechtsverstoßes entsprechende Inhalte zu löschen (Artikel 14, 2000/31/EG), wird damit ausgehebelt.”
Löschen auf Zuruf
Auch der Branchenverband Bitkom [4] sieht das Netz DG kritisch. In einer Stellungnahme sagte Geschäftsführer Bernhard Rohleder: “Ob es sich bei einer Äußerung um Beleidigung, Verleumdung oder sonstige strafrechtlich relevante Aussage handelt, ist mit wenigen Ausnahmen nicht in kurzer Zeit und manchmal auch nicht abschließend ohne einen juristischen Instanzenweg zu klären. Der vorliegende Gesetzentwurf führt zu einem Löschen auf Zuruf.”
Gesellschaft ist gefordert
Die Amadeu Antonio Stiftung [5], eine Initiative für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur, sieht das Phänomen Hassrede (Hate Speech) mit dem Gesetz nicht wirkungsvoll verhindert. “Für eine tatsächliche Lösung des Problems ist ein Gesetz nicht ausreichend, denn Hate Speech ist ein gesellschaftliches Problem, das zwar im digitalen Raum deutlich sichtbarer, aber mitnichten auf diesen begrenzt ist. Dafür bedarf es Anstrengungen nicht nur seitens der Plattformbetreiber, sondern auch seitens der Zivilgesellschaft und der Politik. Notwendig wären Maßnahmen, die zivilgesellschaftliches Engagement im Netz sowie Medien- und Informationskompetenz stärken. Diese Maßnahmen dürfen sich jedoch nicht nur an Jugendliche und Schule richten, sondern sollten explizit auch Erwachsene und ihre Weiterbildungskontexte ansprechen.”
Auskunftsfreudig
Die Digitale Gesellschaft [6] kritisiert den Gesetzesentwurf ebenfalls scharf und fordert den Bundestag dazu auf, das Vorhaben zu stoppen. “Die Entscheidung darüber, welche Inhalte strafbar sind und welche nicht, gehört nicht in die Hände von Social-Media-Unternehmen, sondern in die von Staatsanwaltschaft und Gerichten. Dies gilt umso mehr, als dass Nutzerinnen und Nutzer keinen Anspruch auf Veröffentlichung von Inhalten gegenüber den Unternehmen haben und die Unternehmen auch keine Bußgelder für die fälschliche Löschung rechtmäßiger Inhalte zu befürchten haben. Für besonders gefährlich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit halten wir jedoch die geplante Auskunftsbefugnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sie gilt für sämtliche Telemediendienste, also auch kleine und kleinste Online-Unternehmen. Die mit der Auskunft verbundene juristische Prüfung dürfte gerade solche Anbieter in der Regel massiv überfordern und zu einer eher freigiebigen Auskunftspraxis führen.”
Kostenfrage
Das Bundesamt für Justiz schätzt, dass sich durch die neuen Aufgaben der Verfolgung der Straftaten ein Personalaufwand von rund 3,7 Millionen Euro ergibt, was rund 40 neue Stellen bedeutet. Weiterhin sei mit jährlichen Kosten von 300 000 Euro für Schulungen, Betreuung der Mitarbeiter und Übersetzungen fremdsprachiger Inhalte zu rechnen. IT-Aufwände sind mit einmalig 350 000 Euro veranschlagt, bei 25 000 Euro jährlichen Kosten.
Über zusätzliche Personal- und Sachkosten beim Bund liegen keine Schätzungen vor. Für die Justiz der Länder rechnet das Bundesamt mit jährlichen Mehrkosten von 300 000 Euro, die sich aus der Verpflichtung des Bundesamtes für Justiz ergeben, eine Vorabentscheidung über die Rechtswidrigkeit beim zuständigen Gericht einzuholen.
Infos
- Gesetzesentwurf Netz DG: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_NetzDG.pdf;jsessionid=CAEC99D7295B2CE19D5A0A3F4AF7DBEB.1_cid334?__blob=publicationFile&v=2
- Richterbund:http://www.drb.de/stellungnahmen/2017/netzwerkdurchsetzungsgesetz.html
- Stellungnahme Eco: https://www.eco.de/2017/pressemeldungen/eco-ein-schwarzer-tag-fuer-das-freie-internet.html
- Bitkom: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-warnt-vor-Wahlkampf-Hektik-beim-Kampf-gegen-Hassrede-im-Internet.html
- Amadeu Antonio Stiftung: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2017/stellungnahme-netzdg/
- Stellungnahme Digitale Gesellschaft: https://digitalegesellschaft.de/2017/04/kabinett-netzdg/





