Die Opposition hat den Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung zum automatisierten Fahren scharf kritisiert. Datenschützer tun ein Nämliches und auch der Bundesrat fordert viele Änderungen.
Die Opposition von Grünen und Linke im Bundestag lehnt den Gesetzesentwurf [1] der Regierung zum hoch- und vollautomatisierten Fahren weitgehend ab. Die Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU, Abbildung 1) erlaubten es Autofahrern künftig nicht, im autonomen Modus “fahrfremde Tätigkeiten” auszuüben, sagte der Grünen-Politiker Stefan Kühn im März im Bundestag [2]. “Wer will da schon die Hände vom Lenkrad nehmen, wenn er die Verantwortung nicht ebenfalls abgeben kann?”, fragte Kühn in Berlin. Dobrindt sowie Politiker von Union und SPD verteidigten hingegen die Regierungspläne.

Abbildung 1: Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, im autonom fahrenden Audi A7 auf der A9. Quelle: Audi AG
Autopiloten
Der 20-seitige Entwurf will die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz automatisierter Funktionen wie einen Autobahn- oder Staupiloten schaffen. Der Fahrer darf sich im Autopilot-Modus nicht darauf verlassen, dass das System problemlos funktioniert und ihn immer rechtzeitig zur Übernahme des Lenkrads auffordert.
Ein Datenspeicher soll maximal drei Jahre lang festhalten, ob die automatisierte Funktion zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiviert war. Sollte es zu einem Unfall im Autopilot-Modus kommen, ist weiterhin der Halter des Autos haftbar.
Testprojekte abwarten
Der SPD-Abgeordnete Sören Bartol räumte daher ein: “Das hochautomatisierte Fahren, über das wir im Moment reden, hat mit dem in der Diskussion immer wieder vorgebrachten Bild des Autofahrenden, der auf dem Fahrersitz die Augen schließt, sich tiefenentspannt von A nach B fahren lässt, nichts, aber auch gar nichts zu tun.” Der Gesetzentwurf erfordere vom Fahrer eine permanente Grundaufmerksamkeit, damit er unverzüglich das Steuer wieder übernehmen könne. “Ein Schläfchen auf der Autobahn – nein, das gibt es noch nicht”, sagte Bartol.
Der Linke-Abgeordnete Herbert Behrens kritisierte, dass das Gesetz innerhalb weniger Wochen “durch den Bundestag gepeitscht” werden solle. Es gehe dabei um eine “grundlegende Veränderung im Autofahren”. Dies berühre “Fragen von einer Tragweite”, die viele Abgeordnete nicht überschauten. Behrens warf der großen Koalition vor, in ihrer Eile nicht einmal die Ergebnisse ihrer eigenen Testprojekte abzuwarten. Das sei “absurd”. Die Grünen betonten: Käufer wollen Rechtssicherheit
In der Tat sollen grundlegende Forschungen, etwa das Projekt Pegasus [3], erst Ende 2019 abgeschlossen sein. Dieses Projekt soll unter anderem klären, wie viel Zeit das automatisierte System dem Fahrer einräumen muss, um das Steuer in einer schwierigen Verkehrssituation wieder übernehmen zu können.
Die Koalition will mit ihrem Gesetz allerdings schon vor Abschluss dieser Projekte den Einstieg in das hoch- und vollautomatisierte Fahren ermöglichen. Nach Ansicht der Grünen werden die Autofahrer mit dem vorliegenden Entwurf nicht von den Vorteilen der neuen Technik überzeugt. “Wer sich teure Autopiloten als Ausstattung kauft, will Rechtssicherheit haben und wirklich beim Fahren entlastet werden”, kritisierte Kühn.
Rikschas statt Computer
So werde das nichts mit dem Leitmarkt, sagte Kühn an die Adresse von Verkehrsminister Dobrindt gerichtet. Dieser hatte hingegen bei der Vorstellung des Entwurfs versichert: “Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.” Im Bundestag warnte Minister Alexander Dobrindt davor, dass Deutschland den Wettlauf um die künftige Wertschöpfung in der Automobilindustrie verlieren könne. Der zweite Platz sei für Deutschland keine Alternative. Den Grünen warf er vor, auf Rikschas statt auf Fahrcomputer zu setzen.
Umstrittene Blackbox
Was die geplante Blackbox betrifft, gibt es offensichtlich Differenzen innerhalb der Koalition. Er sehe “offene Flanken beim Datenschutz”, sagte der SPD-Abgeordnete Bartol und fügte hinzu: “Es muss klar sein, welche Daten wo und wie lange gespeichert sind, unter welchen Umständen sie anonymisiert an Dritte herausgegeben werden können.”
Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek kritisierte hingegen, dass sich deutsche Unternehmen an “unvorstellbare Vorschriften des Datenschutzes” halten müssten, während bei Firmen wie Google und Facebook “einfach alles” gehe. Behrens warnte hingegen vor einer “Vorratsdatenspeicherung im Straßenverkehr”, da das Auto die Daten bis zu drei Jahre lang speichern könne.
Datenschutz
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte ebenfalls eine präzisere Regelung angemahnt. Ihrer Ansicht nach birgt die vorgesehene Einbaupflicht für Datenschreiber die Gefahr, “dass quasi durch die Hintertür elektronische Fahrtenschreiber für automatisierte Privatfahrzeuge” eingeführt würden. “Obwohl die aufgezeichneten Fahrdaten personenbezogen sind, bleibt der Entwurf datenschutzrechtlich unbestimmt”, sagte Voßhoff in Berlin.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll ein Datenschreiber festhalten, ob automatisierte Fahrfunktionen zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiviert waren. Ebenfalls soll er aufzeichnen, ob der Fahrer zur Übernahme der Kontrolle aufgefordert wurde oder eine technische Störung vorlag. Damit lasse sich im Falle eines Unfalls klären, ob der Fahrer oder das System dafür verantwortlich zu machen ist und wer dafür haftet.
Nach Ansicht von Andrea Voßhoff sollte der Entwurf regeln, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden dürfen. “Unklar ist ebenfalls, ob die im Auto gespeicherten Daten nach kurzer Zeit wieder gelöscht und nur nach einem Unfall dauerhaft gespeichert werden oder ob sie unabhängig davon aufgezeichnet und an Dritte weitergeleitet werden dürfen”, heißt es in der Stellungnahme. Der Gesetzgeber sollte daher abschließend regeln, “welche Daten über welchen Zeitraum aufgezeichnet werden, wer auf diese Daten Zugriff erhält und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürfen”.
Kritik im Bundesrat
Unterstützung bei ihrer Kritik am Entwurf erhält die Opposition im Bundestag auch vom Bundesrat. Der vorliegende Gesetzesentwurf bildet nach Auffassung der Länderkammer “keine ausreichende Grundlage für die rechtlich sichere wie auch wirtschaftliche Nutzung der Technologie”, wie es in einer Stellungnahme der Ausschüsse [4] zu einer Sitzung heißt. So sei dort etwa nicht ausreichend definiert, was denn die geforderte “unverzügliche Übernahme der Fahrzeugsteuerung” genau bedeute.
Für Verbraucher, “die dauernd darauf achten müssen, ob Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen könnten oder das Fahrsystem in der jeweiligen Fahrsituation noch einsetzbar ist, wird automatisiertes Fahren keinerlei Vorteile bringen, da diese Aufsicht eine wesentlich anspruchsvollere Tätigkeit sein dürfte, als von Beginn an selbst zu fahren”.
Infos
- Gesetzesentwurf: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0069-17.pdf
- Erörterung im Bundestag: http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cxMC1kZS1hdXRvbWF0aXNlcnRlcy1mYWhyZW4vNDkzOTIw&mod=mod493054
- Projekt Pegasus: http://www.pegasus-projekt.info/de/
- Stellungnahme der Ausschüsse: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/69-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1






