Eco-Studie: Deutschland braucht offenes WLAN

Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber? In Deutschland ist das Problem noch ungelöst, andere europäische Länder sind da weiter. Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, legt nun eine vergleichende Studie vor und empfiehlt, offene WLAN-Netze auch in Deutschland zu erlauben.

Im Rahmen eines Pressefrühstücks stellte Klaus Landefeld, Ecos Vorstand für Infrastruktur und Netze, in Berlin die Studie des Verbands vor, die sich auf der Webseite nachlesen lässt. Laut ihr hinkt Deutschland in Sachen offenes WLAN vielen anderen Ländern hinterher. Gerade mal rund 15 000 WLAN-Zugänge seien wirklich offen, schätzt Eco, der Rest der rund 1 Million öffentlichen Hotspots nutze irgendeine Form von Zugangsschutz, meist ein für alle sichtbares Passwort.

Illegale Downloads könnten solche Schutzmaßnahmen allerdings nicht verhindern. Es sei weiterhin ein Leichtes, über derart geschützte Router Filme und Musik herunterzuladen und anzubieten. Dennoch sei der Schutz aufgrund der Störerhaftung in Deutschland vorgeschrieben: Sichert ein Benutzer sein WLAN nicht mit einem Passwort ab, haftet er für den Missbrauch durch andere Nutzer, die so genannte Störerhaftung.

Insgesamt vereine die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland das Schlimmste beider Welten: Restriktive Zugänge, die Innovationen verhindern und zugleich keinen Schutz vor Missbrauch bieten. Kein Wunder also, dass sich Deutschland im Ländervergleich mit den USA, UK oder Südkorea auf den hinteren Plätzen wiederfindet, wenn es um offene WLANs geht.

Die Rechtslage hierzulande entspräche laut Eco nicht den internationalen Standards und irritiere Besucher aus aller Welt. Sie verhindere zudem innovative Geschäftsmodelle in Form von Apps und Diensten und bremse zum Beispiel lokale Firmen aus, die ihren Kunden offenes WLAN anbieten möchten. So sei es in anderen Ländern beispielsweise üblich, in Supermärkten und Hotels ein offenes WLAN anzubieten. Auch automatisierte WLAN-Abfragen, wie sie etwa im Car2Car-Bereich oder in der Maschinen-zu-Maschinen-Kommunikation zum Zuge kommen, erlaube die Gesetzeslage nicht.

Laut Eco gibt es nur zwei Lösungswege: einen sehr restriktiven, der Internetnutzer eindeutig zuordne und einen offenen, der dem Beispiel anderer Länder folge. Eco setzt sich für den zweiten Weg ein und fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Trotz mehrfacher Ankündigungen, die offene Frage der Störerhaftung zu klären, hat die Bundesregierung noch keinen konkreten Vorschlag vorgelegt. Mehr Informationen zum Thema Störerhaftung liefert unter anderem die Digitale Gesellschaft.

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