In einem Referat, das in schriftlicher Form auch für die “Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht” vorgesehen ist, entwirft Prof. Dr. Josef Drexl, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der LMU München, eine neuartige Möglichkeit, Kreative für die Nutzung ihrer Werke im Rahmen des Trainings generativer KI zu entschädigen.
Drexl geht davon aus, dass der Markt für kreative Berufe durch generative KI kleiner wird. Die Kreativen seien deshalb auf die Hilfe des Gesetzgebers angewiesen, weil ihre Werke nicht mehr nur einem Imitationswettbewerb ausgesetzt seien, gegen den sie das klassische Urheberrecht absichern kann, sondern auch einem Substitutionswettbewerb. In diesem spiele nun generative KI den Wettbewerbsvorteil aus, Werke mit sehr viel geringerem Ressourceneinsatz produzieren zu können als es einem Menschen möglich ist. Damit kann sie Kreative aus dem Markt verdrängen, ohne dass deren exklusive Rechte an einem konkreten Werk verletzt würden. Gegen dieses Missverhältnis hat das überkommene Urheberrecht keine Handhabe.
Abhilfe, so Drexl, sei auf drei Ebenen möglich: Auf der Ebene des klassischen Urheberrechts, im Rahmen eines zu schaffenden Rechts auf KI-Verwertung oder im Zuge eines gerechten Ausgleichs, bei dem Urheber einen Ausgleich für die Nutzung ihrer Werke durch KI erhalten können, ohne dass die Verwendung in einem konkreten KI-Modell nachgewiesen werden müsste.
Ein Beispiel für Hilfe auf der ersten Ebene ist das Urteil des Landgerichts München 1 im Verfahren “GEMA gegen OpenAI”, bei dem es darum ging, dass ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte wörtlich wiedergegeben hatte. Dieser Fall adressierte allerdings nur das Problem der verbotenen Imitation, nicht dass der Verdrängung durch billige Massenproduktion. Auch auf der zweiten Ebene bleibt ein Ausgleich lückenhaft, weil immer noch nachgewiesen werden muss, welche konkreten Werke für die KI-Entwicklung benutzt wurden.
Drexl favorisiert eine Lösung auf der dritten Ebene. Bei diesem gerechten Ausgleich geht es nicht um eine Gegenleistung für eine konkrete Nutzung von Werken, sondern um eine Ausgleichszahlung für entgangene Marktchancen, die den Urhebern aller Werke und den ausübenden Künstler in Bezug auf alle Darbietungen zustehen würde, unabhängig davon, ob ihre Werke oder Darbietungen überhaupt für das Trainieren einer bestimmten KI Verwendung fanden. Die Zahlung könnte bei jedem Absetzen eines Prompts fällig werden. Das würde das Kostengefälle zwischen KI und menschlicher Kreativität vermindern. Die Vermittlung könnten die bereits bestehenden Verwertungsgesellschaften übernehmen. Für eine solche Lösung entwirft Drexl schließlich einen Rechtsrahmen und diskutiert die Grundsätze der Verteilung der Einnahmen.




