Verbraucherschutz: Umsetzung des Kündigungsbuttons mangelhaft

Seit gut einem Jahr sind Anbieter verpflichtet, auf Webseite mit kostenpflichtigen Langzeitverträgen im Angebot einen Kündigungsbutton einzurichten. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt: Es gibt weiterhin Anbieter, die dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Die Untersuchung habe ergeben, dass bei den 2946 im Juni 2023 untersuchten Webseiten nur 42 Prozent eine gesetzeskonforme Umsetzung vorgelegen habe. Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab. Öfter war der Button auch nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert.

Im Vergleich zur Erhebung aus dem November 2022 hat sich die Zahl der Webseiten mit Kündigungsbutton bei der aktuellen Überprüfung aber um 14 Prozentpunkte erhöht (von 28 auf 42 Prozent).

Bei der Untersuchung wurden knapp 3000 Anbieterwebseiten automatisiert auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons hin untersucht. Für die automatisierte Webseitenanalyse hat der VZBV ein Python-Skript entwickelt, mit dem Anbieterwebseiten zunächst auf den möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen hin überprüft wurden. Auf den Webseiten wurde dabei laut den Verbraucherschützern gezielt nach Elementen gesucht, die Schlüsselformulierungen beinhalteten, welche auf einen Vertragsschluss hinweisen, etwa „Vertrag abschließen“ oder „Jetzt Abo starten“.

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Karsten
2 Jahre her

Bei der Bahn kann man weder die Bahncard noch das Deutschlandticket Abo per Knopf kündigen

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