Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine über sein Frühwarnnetzwerk gemeldeten Fälle zum Thema Online-Bewertungen analysiert. Ergebnis: Die gemeldeten Webshop-Betreiber, Online-Händler und Portale bedienen sich diverser Praktiken, um Nutzerbewertungen systematisch zu beeinflussen.
Betreiber hätten in den n den vorliegenden Fällen die Erstellung positiver Rezensionen begünstigt und negative Bewertungen gelöscht und behindert, hat die Analyse der Verbraucherschützer ergeben. Damit werde die Kaufentscheidung von Verbrauchern systematisch manipuliert, denn Rezensionen stellten ein zentrales Entscheidungskriterium beim Online-Shopping dar, sagt Sabrina Wagner vom Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung beruhen auf der inhaltlichen Analyse von 141 Frühwarnnetzwerk-Fällen, die dem vzbv zwischen dem Februar 2019 und Juni 2021 von Verbrauchern zum Thema Online-Bewertungen gemeldet wurden.
Einige der gemeldeten Händler hätten die Kunden gedrängt, negative Bewertungen zurückzunehmen. Dazu hätten sie Anwaltsschreiben geschickt oder damit gedroht, Schadensersatz geltend zu machen, teilt der vzbv mit. Auf der anderen Seite hätten auffällig gewordene Shops mit Gutscheinen gelockt, die zu Höchstbewertungen anregen sollten. Auch hätten unseriöse Bewertungsvermittler für die gewünschten positiven Rezensionen gesorgt. Es habe auch irreleitende Darstellungen von vermeintlichen Top-Durchschnittsbewertungen gegeben. Ein Online-Händler hatte etwa für Produkte mit 5 Sternen geworben, obwohl tatsächlich noch gar keine Kundenbewertung für das Produkt abgegeben worden sei, teilt der vzbv mit. In einem Verfahren des vzbv habe das Landgericht Berlin diese Art der Darstellung untersagt.
Ein erster Schritt zu mehr Transparenz sei die Umsetzung der Modernisierungs-Richtlinie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die zum 28. Mai 2022 wirksam werde. Diese Richtlinie zwinge Unternehmen, ihren Umgang mit Bewertungen transparenter zu gestalten. Dazu zähle unter anderem Informationen darüber, ob sämtliche Bewertungen veröffentlicht werden oder nach welchen Regeln Beiträge gelöscht werden. Außerdem müssten Unternehmen sicherstellen, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte wirklich erworben oder verwendet haben, so der vzbv. Die Analyse zeige aber, dass es zahlreiche Maschen gebe, um Bewertungen zu fälschen. Die neuen Informationspflichten bieten dafür wohl nur einen eingeschränkten Schutz, so der vzbv in seiner Mitteilung.



