Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt vor dem Landgericht Berlin gegen Google. In der Klage beanstanden die Verbraucherschützer so genannte Dark Patterns in Cookie-Bannern bei Google.
Für die Verbraucherzentrale NRW verstößt das Design der Cookie-Banner gegen nationale Regelungen und EU-Vorgaben zum Datenschutz. Die Cookie-Banner auf den Webseiten der Suchmaschine von Google seien so gestaltet, dass die Ablehnung einer Verarbeitung von Cookies erheblich aufwendiger sei als die Erteilung einer umfassenden Zustimmung, schreibt die Verbraucherzentrale. Nutzer müssten demnach nur einmal klicken, um den Cookies zuzustimmen, wohingegen sie zur Ablehnung erst auf eine zweite Ebene des Banners wechseln müssten. Dort seien dann mindestens drei verschiedene Kategorien von Cookies einzeln abzulehnen, bevor Google diese Einstellungen übernehme und die Nutzer wieder auf die Startseite zurückleite. Diese Methode, Dark Patterns genannt, setze Google nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ein, damit Besucher eine möglichst umfassende Einwilligung abgeben.
Google verstoße damit gegen nationale Datenschutz-Regelungen aus dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie gegen EU-Recht, so die Verbraucherschützer.



