Verbraucherschützer klagen gegen Lidl-Plus-App

Verbraucherschützer klagen gegen Lidl-Plus-App

Mit der Lidl-Plus-App gewährt der Discounter Lidl seinen Kunden Rabatte im Austausch gegen persönliche Daten. Nach Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist Lidl  nicht ausreichend darauf hin. Der vzbv hat daher eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen auf die Datensammlung ausreichend hin. Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin im vzbv sagte, da Lidl die Daten der Nutzer nach ihren Datenschutzhinweisen nicht ausschließlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verarbeite, müsste sich Lidl an die vorvertraglichen Informationspflichten halten. Und das bedeute, dass der Discounter Verbraucher über den Preis informieren müsse, den sie für die Rabatte zahlen. In diesem Fall seien persönlichen Nutzerdaten die Währung. Bei der Unterlassungsklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart handle es sich um ein Pilotverfahren. Bislang sei die Frage der Informationspflichten bei Verträgen im Zusammenhang mit digitalen Bonusprogrammen, die Daten von Verbrauchern als Gegenleistung vorsehen, noch nicht ausreichend geklärt.

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