Verbraucherschützer bemängeln Umsetzung des Kündigungsbuttons

Seit sechs Monaten müssen kostenpflichtige Laufzeitverträge, die auch online angeboten werden, über einen Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters beendet werden können. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat festgestellt, dass viele Anbieter dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Für die Untersuchung hat die VZBV im Rahmen eines Verbraucheraufrufs 354 Meldungen von Verbrauchern ausgewertet und knapp 3000 Anbieterwebseiten automatisiert per Python-Skript auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons untersucht.

In den eingereichten Meldungen beklagten Verbraucher, dass Kündigungsbutton zum Teil auf den Anbieterseiten fehlten oder nur schwer auffindbar waren. In anderen Fällen konnte über den ausgewiesenen Kündigungsbutton das Vertragsverhältnis nicht beendet werden, sodass auch noch nach Vertragsende Geldbeträge weiter abgebucht wurden. Andere Verbraucher schilderten laut VZBV, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhielten oder die Kündigung über den Button aufgrund eines technischen Fehlers erst gar nicht versendet werden konnten.

Bei den fast 3000 untersuchten Webseiten stellte der VZBV nur in knapp drei von zehn Fällen (28 Prozent) eine gesetzeskonforme Umsetzung fest. Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen die Beschriftungen laut der Untersuchung teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab, teilweise waren Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert.

E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Nach oben