Umfassende Studie zu Regeln für KI an Schulen

(C) unter Verwendung eines Motivs von Andrei Suslov / 123RF.com

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Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und das mmb Institut haben im Auftrag der Telekom-Stiftung die Studie Trendmonitor Spezial “Regelwerke zu KI an Schulen” erarbeitet. Flankiert wird die Studie mit einer repräsentativen forsa-Befragung unter rund 1000 Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen.

Die Studie untersucht, welche Regelwerke für den Einsatz von KI an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland existieren, was in ihnen geregelt wird und wer für ihre Umsetzung verantwortlich ist. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Stattdessen verteilen sie sich auf Vorgaben der Bildungsministerien in den Ländern, der Schulaufsichtsbehörden, der Landesdatenschutzbeauftragten und der Landesinstitute für Lehrkräftebildung.

All diese Institutionen haben eine Vielzahl (insgesamt 56) an Gesetzen, Verordnungen und Handreichungen erarbeitet, die im Großen und Ganzen auf neun Regelungsbereiche abzielen. Das sind, aufgezählt nach der Häufigkeit von Regelungen, erstens der KI-Einsatz im Licht des Datenschutzes (Verwendung personenbezogener Daten in KI-Systemen), zweitens die pädagogischen, rechtlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz und drittens die Förderung von Digital- und KI-Kompetenzen. Viertens werden Fragen im Zusammenhang mit Prüfungen und Leistungsbewertungen geregelt, fünftens der KI-Einsatz durch Schüler im Unterricht oder für Hausaufgaben, sechstens der KI-Einsatz durch Lehrkräfte, siebentens der Problemkreis KI und Transparenz (Dokumentation eingesetzter Tools, Nachvollziehbarkeit). Ein achter Punkt betrifft KI und Finanzierung, ein neunter KI und das Urheberrecht.

Die parallele Befragung der Lehrer ergab, dass sich zwei Drittel weniger gut oder schlecht darüber informiert fühlen, wie sie KI im Unterricht nutzen dürfen. Allerdings hat sich die überwiegende Mehrheit (88 Prozent) bis jetzt auch nur weniger intensiv oder gar nicht damit befasst. Von denen meinen die meisten (78 Prozent), dafür fehle neben den regulären Aufgaben die Zeit und die Hälfte fühlt sich überfordert. Fast die Hälfte (49 Prozent) kennt weder Regelungen der eigenen Schule, noch hat sie sich damit befasst. Das trifft für ein Drittel auch auf die Landesgesetze zu. Wer Regelungen kennt und sich mit ihnen befasst hat, hält sie zu 43 Prozent für unpraktisch und ist zu 46 Prozent damit unzufrieden.

Entsprechend sagen 87 Prozent der befragten Lehrer, sie wünschten sich verständliche und gut umsetzbare Regelwerke und 83 Prozent meinen, ihnen fehle der Überblick, welche Regeln es überhaupt gäbe. Noch am sichersten fühlen sich die Lehrer, wenn es um den KI-Einsatz durch Lehrkräfte zur Unterrichtsvorbereitung geht. Hier fühlt sich die Hälfte gut informiert, dagegen sind sich beim Thema KI und Prüfungen nur 16 Prozent sicher.

In ihren Handlungsempfehlungen für die Bildungspolitik raten die Studienautoren zu flächendeckenden Landeslösungen, zur Konkretisierung abstrakter Normen in fachspezifischen Regelungen und zum Aufbau von “AI Literacy” als verbindlicher Themenpflicht in der Lehrkräftebildung. KI dürfe kein optionales Add-on sein, sondern müsse als fester Standard in bestehende Qualifizierungsformate eingeflochten werden.

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