Teurer Shitstorm

Einem Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs (Az. 6 Ob 210/23) zufolge, kann das Opfer eines Shitstorms einen beliebigen Teilnehmer für den vollen Schadenersatz in Anspruch nehmen.

Der letztendlich Beklagte hat zwar theoretisch die Chance, von den anderen Teilnehmern ihren anteiligen Beitrag zurückzufordern, das dürfte aber praktisch sehr schwierig sein. Das Gericht hat ja auch eben genau darum so entschieden, weil es dem Geschädigten nicht die Sisyphusarbeit auferlegen wollte, alle Teilnehmer in einem sozialen Netz ausfindig zu machen und einzeln auf womöglich unterschiedliche Beträge zu verklagen. “Die Schwierigkeit, andere Schädiger ausfindig zu machen, und das Risiko der Uneinbringlichkeit (bei einzelnen Schädigern) ist von den Schädigern zu tragen”, so der OGH auf seiner Webseite.

Im konkreten Fall ging es um einen Polizisten, der in einem Posting mit Bild fälschlich eines rechtwidrigen Verhaltens bezichtigt wurde.

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