Das Bundespatentgericht hat Microsofts EU-Patent über lange Dateinamen im FAT-Dateisystem erneut kassiert. Zwar steht die detaillierte Urteilsbegründung noch aus, doch dürfte das Urteil die umfangreichen Zahlungen von Android- und anderen Herstellern an den Redmonder Softwareriesen in Frage stellen. Dennoch heißt es abwarten, final entschieden ist immer noch nichts.
Für jedes Android-Device kassiert Microsoft einige Dollar Patentgebühren vom Hersteller. Damit könnte es bald vorbei sein, schlimmsten Falls kämen sogar Rückforderungen auf Microsoft zu: Das Bundespatentgericht hat das Patent EP0618540 kassiert.
In diesem Patent von 1994 schildert Microsoft, wie sich lange Dateinamen auch auf dem altertümlichen FAT-Dateisystem speichern ließen. Doch diverse Zeugen wie auch Linus Torvalds selbst hatten immer wieder auf Prior Art zu dieser Technologie hingewiesen. Die Idee, kurze Dateinamen und Metadaten zu kombinieren, sei bereits damals nicht mehr neu gewesen.
Nach der Urteilsbegründung, die in den nächsten Wochen oder Monaten zu erwarten ist, wird Microsoft vermutlich vor den Bundesgerichtshof ziehen, wie bereits im letzten Verfahren zu dieser Thematik. Da hatte 2010 der BGH das Urteil des Patentamts kassiert. Aktueller Streitpunkt und wesentlicher Unterschied in den beiden Urteilen scheint zu sein, dass der jetzige Schiedsspruch nicht von technischer Schaffenshöhe im Patent ausgeht, während das Urteil von 2010 das ausdrücklich bestätigte.




