“Nicht alles gehört in die Cloud”, warnt Nifis, die Nationale Initiative für Informations- und Internetsicherheit. Konkret sollten Unternehmen, aber auch Anwälte und andere Geheimnisträger ihren Einsatz von Mac OS Sierra und Dropbox überdenken.
Anwälten empfiehlt Thomas Lapp, Jurist und Vorsitzender der Initiative, “ausschließlich Dienste in Anspruch zu nehmen, die der Deutsche Anwaltverein (DAV) auch für Anwälte empfiehlt.” Das gelte auch für Wirtschaftsprüfer und Ärzte, also Berufsgruppen, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Mac OS Sierra dürfte der deutsche Anwaltsverein nicht empfehlen, weil es die auf dem Desktop abgelegten Daten seiner Nutzer laut Lapp automatisch in die I-Cloud lade. Das verstoße insbesondere dann gegen den deutschen Datenschutz, sobald es sich um personenbezogene Daten handelt und seien diese auch nur temporär dort abgelegt worden. Die Daten landen am Ende auf amerikanischen Servern.
Doch auch mit Dropbox zeigt sich Lapp nicht zufrieden. Der Dienst habe nun zwar eine Filiale in Berlin und werbe damit, dass er den Datenschutz einhalte. Doch 2012 hätten Hacker Datensätze von Dropbox-Kunden erbeutet. Erst 2016 kam heraus, dass es sich nicht, wie von Dropbox erklärt, um ein paar wenige Accounts gehandelt habe, sondern um 68 Millionen.





Nun, auch Mac OS Sierra lädt afaik Dateien nur in Apples Cloud, wenn der Anwender dies bereits bei Einrichtung seines Systems (aktiv) ausgewählt hat und hierzu seine iCloud Zugangsdaten hinterlegt hat. Darüberhinaus kann der Anwender auch bei aktivierter Cloud sehr einfach festlegen / ändern, welche Inhalte in sein Cloud-Konto gehen sollen. Das sieht die Geschwätzigkeit bei zB MS Windows 10 schon anders aus…