Die Bundesnetzagentur hat ihren Transparenz- und Monitoringbericht zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte in Deutschland für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Auf der Website des Bundeskriminalamts ist zudem dessen Transparenzbericht zur Anwendung der Terrorist Content Online-Verordnung (TCO-VO) abrufbar. Demnach hat das Bundeskriminalamt im Jahr 2024 in 482 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte durch Hostingdiensteanbieter angeordnet. Dies stellt laut Bundesnetzagentur einen bedeutenden Anstieg in der Nutzung dieses Instruments gegenüber dem Jahr 2023 dar, als es 249 Entfernungsanordnungen gab.
In insgesamt elf Fällen seien Entfernungsanordnungen von ausländischen Behörden an deutsche Hostingdiensteanbieter übermittelt worden, teilt die Bundesnetzagentur mit. Dies seien neun Entfernungsanordnungen mehr als im Vorjahr. Der Anstieg sei darauf zurückzuführen, dass im letzten Jahr weitere europäische Behörden bei der Umsetzung der europäischen Terrorist-Content-Online-Verordnung aktiv geworden sind. Die weitaus größere Zahl an Entfernungsanordnungen habe aber Hostingdienste im Ausland betroffen.
Im Jahr 2024 konnten insgesamt 16.771 Inhalte von deutschen Hostingdiensten entfernt werden. Innerhalb desselben Zeitraums gingen 141 Beschwerden von Nutzern gegen die Entfernung ihrer Inhalte ein. In insgesamt 20 Fällen wurden die Inhalte wiederhergestellt.
Sollten Hostingdiensteanbieter der Anordnung zur Entfernung terroristischer Online-Inhalte nicht oder nicht in der gesetzlichen Frist nachkommen, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren eröffnen. Dies sei im vergangenen Jahr in keinem Fall erforderlich gewesen.
Die Berichte sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur sowie auf der Webseite des Bundeskriminalamtes veröffentlicht.





