LTR-Update: IT-Verträge

Im Prinzip reicht ein Handschlag – jedenfalls, solange man dafür Zeugen hat und sich später nicht streitet. Andernfalls zählen vor Gericht schriftliche Verträge in jedem Fall deutlich mehr. Falsch machen kann man aber auch damit noch genug, wenn man die Grundlagen des Vetragsrechts für die IT nicht kennt.

Was kann man getrost unterschreiben und was besser nicht? Dieser und anderen Fragen zu IT- und Softwareverträgen geht dieser neue Beitrag der Linux Technical Review nach. Was ist der Unterschied zwischen einem Dienst- und einem Werkvertrag? Das ist keine theoretische Frage, hier geht es ums Geld! Wie kann man sich vor unbilligen Nachforderungen schützen? Oder umgekehrt: Was tun, wenn man meint, eine bezahlte Leistung sei nur halb erbracht? Die Autorin, eine versierte Anwältin, die sich auf IT-Recht spezialisiert hat, erläutert die Grundlagen der Vertragsgestaltung im IT-Bereich und weist auf manche juristische Stolperstelle hin.

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