Es klingt verlockend: Dem Käufer winken Schnäppchenpreise für Second-Hand-Software und der Verkäufer verwandelt Lizenzballast in Bargeld. Allein Softwarehersteller runzeln daüber nicht nur sorgenvoll die Stirn, sondern setzen gelegentlich sogar ihre Anwälte in Marsch. Wer hat die besseren Karten? Eine Analyse der Rechtslage zum Thema Gebrauchtsoftware.
Im Prinzip, so das Fazit, kann man schon mit Gebrauchtsoftware handeln, aber auf die Details kommt es an. Einerseits gibt es klare Fälle, auf die sich jeder gefahrlos berufen kann, andererseits aber auch vermintes Terrain mit unsicherer Rechtslage, auf dem sich besser nur bewegt, wer die nötige Zivilcourage mitbringt und im schlimmsten, wenn auch nicht wahrscheinlichsten Fall eine juristische Niederlage wegstecken könnte. Dazu zählen beispielsweise aufgesplittete Volumenlizenzen oder vorinstallierte Software, die ohne Installationsmedium geliefert wurde. Hier hinkt das Recht der Realität noch meilenweit hinterher. Ein neuer Artikel der Linux Technical Review erläutert en Detail, wie man die gefährlichsten Klippen umschifft und wie Gerichte bislang in verschiedenen Fällen entschieden haben.
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