Die Software Freedom Conservancy (SFC) hat einen Prozess gegen den Routerhersteller AVM im Namen eines Softwareentwicklers unterstützt, der nun beigelegt wurde. Im Prozess ging es um die nach Meinung der Kläger unvollständige Herausgabe des Quellcodes für einen vom Kläger gekauften Router.
Der Kläger Sebastian Steck, der von der SFC finanziell unterstützt wurde, kaufte im Mai 2021 einen AVM-Router und wollte daran Anpassungen vornehmen. Im Anschluss stellte er fest, dass der Quellcode, den AVM ihm geschickt hatte, nicht kompiliert und auf seinem Router neu installiert werden konnte. AVM habe sich nach Angaben der SFC dann geweigert, den Quellcode um die für eine Neuinstallation nötigen Skripte zu ergänzen. Steck verklagte AVM daraufhin im Juli 2023 vor einem Berliner Gericht.
Monate nach Einreichung der Klage stellte AVM Steck schließlich den gesamten verbleibenden Quellcode zur Verfügung, den Steck angefordert hatte, einschließlich „der Skripte, die zur Steuerung … der Installation der Bibliothek verwendet werden“. Steck erhob seine Klage unter den Copyleft-Bedingungen der Lesser General Public License, Version 2.1 (LGPLv2.1).
Die Klage von Steck konzentrierte sich ausschließlich auf die Rechte der Nutzer unter der LGPL. Stecks Arbeit zeigte, dass die LGPLv2.1, obwohl sie eine „kleinere“ Lizenz als die GPL ist, den Nutzern immer noch das Recht garantiert, geänderte Versionen der Software auf ihren Geräten zu reparieren, zu modifizieren und neu zu installieren. Es besteht nun kein Zweifel mehr daran, dass sowohl die GPL als auch die LGPL dem Besitzer des Geräts die Möglichkeit einräumen, Änderungen an der Software im Flash-Speicher vorzunehmen, so dass diese Änderungen auch nach einem Neustart des Geräts erhalten bleiben. AVM versuchte zunächst zu behaupten, dass Änderungen im flüchtigen Speicher (RAM) ausreichen würden, aber Steck argumentierte erfolgreich, dass die Benutzer in der Lage sein müssen, solche Änderungen auf dem permanenten Speicher zu installieren. AVM stellte schließlich die erforderlichen Installationsinformationen für genau das zur Verfügung.
Im Rahmen der Beilegung des Falles hat AVM die Anwaltskosten von Steck übernommen. Die Berufungsfrist ist vor zwei Wochen verstrichen. AVM hat beschlossen, gegen die Entscheidung des Gerichts über die Gebühren nicht in Berufung zu gehen.
Das positive Ergebnis dieses Rechtsstreits ist ein Beispiel für die Macht des Copyleft – es gewährt den Nutzern die Freiheit, die Software auf ihren eigenen Geräten zu ändern, zu reparieren und zu sichern. Unternehmen wie AVM erhalten diese immensen Vorteile selbst. Dieser Prozess erinnerte AVM daran, dass nachgelagerte Nutzer die gleichen Rechte unter Copyleft erhalten müssen, schreibt die SFC. Die SFC hat die aktualisierten Quellcode-Archive selbst veröffentlicht, zusammen mit den wichtigsten Gerichtsdokumenten in diesem Fall.
Update: Zum Verlauf des Prozesses und der Einigung gibt AVM folgendes Statement ab: “Wir möchten in dieser Sache mitteilen, dass AVM seit Jahren aktiv die Open Source Community unterstützt, da sie langfristig Innovationen sicherstellt und dass sich im Laufe dieses Verfahrens herausstellte, dass der Source Code genügend war, weshalb die Gegenseite alle Vorwürfe hinsichtlich einer potenziellen LGPL/GPL-Verletzung zurückgezogen hat. Der Beschluss des Landgerichts Berlin bestätigt die einvernehmliche Klärung. Sämtliche Source Code Packages waren bereits vor der Kontaktaufnahme des Klägers von uns veröffentlicht und ihm bekannt. AVM wurde nicht nachträglich dazu verpflichtet, mehr zu veröffentlichen.”





