Gravierende Mängel beim Kündigungsbutton

Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige Unternehmen den sogenannten Kündigungsbutton auf ihren Webseiten anbieten. Die Verbraucherzentrale Bayern hat das überprüft und bei der Mehrheit der überprüften Websites erhebliche rechtliche Mängel aufgedeckt.

Ein Großteil bewege sich überdies im Graubereich, teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. Die Verbraucherverbände hätten insgesamt 152 Unternehmen abgemahnt. Lediglich auf 273 von 840 überprüften Websites fanden sich gesetzeskonforme Kündigungsbuttons, heißt es weiter.

Bei 349 Websites habe der vorgeschriebene Kündigungsbutton ganz gefehlt. In 65 Fällen sei der Button auf der Website versteckt gewesen und in 38 Fällen sei die Beschriftung unzulässig gewesen. Zudem habe man 339 weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Bestätigungsseite und dem finalen Bestätigungsbutton festgestellt, teilen die Verbraucherschützer mit. Es hätten etwa Pflichtangaben gefehlt oder es habe unzulässige Beschriftungen gegeben.

Bis zum 2. November 2022 hätten sich 86 Unternehmen einsichtig gezeigt und die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben. In drei Fällen hätten die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung erwirkt und in 17 Fällen ein Klageverfahren vorbereitet oder bereits eingereicht.

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