Google gewinnt Java-API-Rechtsstreit gegen Oracle

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat Google vom Vorwurf freigesprochen, von Oracle den Code für die Java SE API unrechtmäßig für sein Android-System kopiert zu haben. Google habe lediglich den Teil des Codes für sein Smartphone-Betriebssystem kopiert, der es Entwicklern ermögliche, ihre Fähigkeiten in einem neuen und umgestaltenden System einzusetzen. Dieser Einsatz des Codes sei als Fair Use anzusehen.

Mit dieser im Sinne des Gesetzes angemessenen Nutzung des Codes der Java-Schnittstellen fördere man die Kreativität der Entwickler und ihrer Programme, urteilte der Gerichtshof. Sollte dies den Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung darstellen, wäre die Kreativität künftiger Programme gefährdet. Die Nutzung der bestehenden Schnittstellen im Sinne von Fair Use könnte für Entwickler ein wegweisendes Urteil darstellen.

In dem jahrelangen Rechtsstreit hatte Oracle Google bereits im Jahr 2010 wegen Urheberrechtsverletzung verklagt und Schadenersatzforderungen von rund neun Milliarden S-Dollar gefordert. Damals hatte Oracle mit der Übernahme von Sun Microsystems auch die Rechte an Java eingekauft und sofort geklagt. Das Verfahren war über mehrere Instanzen gegangen, nachdem zuerst ein Gericht den Java-Schnittstellen keinen Urheberrechtsschutz eingeräumt hatte.

Der Supreme Court argumentiert in seinem Urteil nun, das mit sechs gegen zwei Stimmen gefällt wurde, dass der Copyright Act keine Urheberrechtsverletzung anerkenne, wenn es sich dabei um eine Idee, ein Verfahren, einen Prozess, ein System, eine Betriebsmethode, ein Konzept, ein Prinzip oder eine Entdeckung handle. Zudem dürfe das Urheberrecht nicht verhindern, dass eine Person das urheberrechtlich geschützte Werk im Sinne von Fair Use verwende. Die kopierten Codezeilen seien Teil eines User Interface, das es Programmierern ermöglichet, durch einfache Befehle auf zuvor geschriebenen Computercode zuzugreifen. Als Teil einer solchen Schnittstelle seien die Codezeilen von Natur aus mit Ideen verbunden, die nicht urheberrechtsfähig seien, so das Gericht.

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