Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat nach eigenen Angaben zusammen mit einigen Juristen- und Journalistenverbänden Beschwerde gegen den Einsatz von Trojanern durch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz eingelegt.
Angestrebt wird ein Musterprozess mit bundespolitischer Bedeutung, der die Grundsatzfrage klärt, ob nach der Polizei nun auch alle Geheimdienste in Deutschland das schärfste Überwachungsinstrument verwenden dürfen, das dem Staat zur Verfügung steht: Trojaner. Dem Hamburger Verfassungsschutz steht nach einer Gesetzesänderung im April 2020 dieser Weg auch ohne Gerichtsbeschluss offen. Nach Meinung der Gesellschaft für Freiheitsrechte gefährdet das die vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten und Journalisten und damit die Pressefreiheit, das Telekommunikationsgeheimnis und das sogenannte IT-Grundrecht (Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme). Die Kläger halten die Trojaner deshalb für verfassungswidrig, solange ihr Einsatz nicht von einem Gericht genehmigt wurde.
Die Klage richtet sich außerdem auch dagegen, dass es § 49 des neuen Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei den Behörden erlaubt, automatisierte Personenprofile aus einer nicht näher bestimmten Menge an Daten zu erstellen, darunter jedenfalls die Daten aus Polizeidatenbanken und gegebenenfalls auch öffentlich verfügbare Daten etwa aus den sozialen Medien. Unklar sei hier unter anderem, für welche Zwecke solche Profile angelegt und wie lange sie gespeichert werden dürfen.



