Der EU-Binnenmarkt zählt nach Angaben der EU Kommission rund 5 Millionen Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber zeitweilig zur Dienstleistungserbringung in ein anderes EU-Land entsandt werden. Den daraus entstehenden Verwaltungsaufwand soll ein zentrales digitales Meldeportal verringern.
Nach Mitteilung der EU Kommission stehen die entsendenden Unternehmen derzeit vor der komplexen Aufgabe, in jedem EU-Land verschiedene Unterlagen ausfüllen zu müssen. Die Kommission hat nun vorgeschlagen, diesen Verwaltungsaufwand zu verringern, indem ein zentrales digitales Meldeportal eingerichtet wird, das Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland nutzen können.
Auf dem Portal sollen laut dem Vorschlag Unternehmen ein in allen EU-Amtssprachen abrufbares Formular vorfinden. Sie müssen also nicht mehr auf 27 verschiedene nationale Formulare zurückgreifen. Durchschnittlich werde sich dadurch die für Meldungen benötigte Zeit um 73 Prozent reduzieren, glaubt die Kommission. Das neue Portal werde Teil des Systems sein, das bereits genutzt wird, um die Einhaltung der Entsendevorschriften zu überwachen.
Die Vereinfachung des Verfahrens soll auch die Zahl der Regelverstöße verringern und Inspektionen durch die EU-Länder erleichtern und so zum Schutz der Rechte entsandter Arbeitnehmer beitragen.
Die Nutzung des Portals wird für die EU-Länder freiwillig sein. In den teilnehmenden EU-Ländern werden sich die Verwaltungskosten für die Entsendung deutlich verringern. Dies soll zum Ziel der EU beitragen, die Meldelast der Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren.





