EU kontaktiert Alphabet wegen DMA-Verstößen

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Alphabet gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen hat.

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Alphabet gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen hat. Ihre Feststellungen zur Google Suche und Google Play hat sie dem Unternehmen mitgeteilt. Alphabet hat nun die Möglichkeit, die vorläufigen Feststellungen zu prüfen und darauf zu antworten.

„Die beiden vorläufigen Feststellungen, die wir heute treffen, sollen sicherstellen, dass Alphabet die EU-Vorschriften einhält, wenn es um zwei von Unternehmen und Verbrauchern in der EU häufig genutzte Dienste geht, nämlich die Google-Suche und Android-Telefone“, sagte Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel.

„Im ersten Fall sind wir zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Alphabet gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt, indem es seine eigenen Produkte auf der Ergebnisseite der Google-Suche bevorzugt, was bedeutet, dass Anbieter und Wettbewerber nicht von fairen Ranking-Praktiken profitieren. Im zweiten Fall vertreten wir die vorläufige Auffassung, dass Alphabet es Android-Telefonbenutzern nicht erlaubt, über günstigere Angebote von App-Entwicklern außerhalb des Google Play Stores informiert zu werden oder auf diese verwiesen zu werden.

Laut dem Gesetz über digitale Märkte dürfen Gatekeeper, zu denen Alphabet zählt, ihre eigenen Dienste beim Ranking nicht gegenüber ähnlichen Diensten Dritter bevorzugen.

Alphabet behandle seine eigenen Dienste wie Shopping, Hotelbuchungen, Transport oder Finanz- und Sportergebnisse in den Google-Suchergebnissen vorteilhafter als ähnliche Dienste Dritter, indem es sie ganz oben in den Google-Suchergebnissen oder auf speziellen Flächen anzeigt, mit verbesserten visuellen Formaten und Filtermechanismen.

Nach DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über Google Play vertreiben, in der Lage sein, ihre Kunden kostenlos über alternative, billigere Angebote zu informieren, sie auf diese Angebote hinzuweisen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Käufe zu tätigen. Die Kommission stellt vorläufig fest, dass Alphabet dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

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