Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über die digitalen Märkte (Digital Markets Act, DMA) Booking als Gatekeeper für seinen Online-Vermittlungsdienst Booking.com eingestuft.
“Auf der Grundlage der von Booking am 1. März 2024 vorgelegten Selbsteinschätzung, dass das Unternehmen die einschlägigen Schwellenwerte erreicht, hat die Kommission festgestellt, dass dieser zentrale Plattformdienst eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellt”, hat die EU-Kommission mitgeteilt.
Gleichzeitig hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, um die in Bezug auf den Social-Networking-Dienst X eingereichte Widerlegung weiter zu prüfen. In dieser Gegendarstellung werde argumentiert, dass X trotz Einhaltung der Schwellenwerte nicht als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern gilt. Die Untersuchung sollte innerhalb von fünf Monaten abgeschlossen werden.
Weitere Widersprüche habe es für den Online-Werbedienst X Ads und auch den Werbedienst TikTok Ads gegeben. Die Kommission sei nun zum Schluss gekommen, dass X Ads und TikTok Ads zwar die quantitativen Schwellenwerte für die Benennung nach dem Markenschutzgesetz jeweils erfüllen würden, jedoch nicht als wichtige Schnittstellen einzustufen seien. Daher beschloss die Kommission, X Ads und TikTok Ads nicht als Gatekeeper zu benennen.
Bislang sind von der Kommission die Konzerne Alphabet, Amazon, Apple, Bytedance (Tiktok), Meta und Microsoft als Gatekeeper eingestuft.
