EU-Kommission leitet Kartellverfahren gegen Google ein.

Die EU-Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet um festzustellen, ob Google gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat.

Konkret soll das Konkret soll das Verfahren Aufschluss darüber bringen, ob Google seine eigenen Online-Werbeanzeigen-Technologiedienste (sogenannte „Ad Tech“-Branche) zulasten konkurrierender Anbieter von Werbetechnologiediensten, Werbetreibender und Online-Verleger bevorzugt hat. Im Prüfverfahren soll insbesondere untersucht werden, ob Google den Wettbewerb verfälscht, indem es den Zugang Dritter zu Nutzerdaten für Werbung auf Websites und in Apps beschränkt und sich diese Daten die eigene Nutzung vorbehält, teilt die EU-Kommission mit.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Online-Werbedienste sind ausschlaggebend dafür, dass Google und Verleger mit ihren Online-Diensten Geld verdienen. Google sammelt Daten für gezielte Werbung, verkauft Werbeflächen und agiert auch als Online-Werbevermittler. Damit ist das Unternehmen auf fast allen Ebenen der Wertschöpfungskette für Online-Werbeanzeigen vertreten. Wir vermuten, dass Google es konkurrierenden Online-Werbediensten erschwert haben könnte, am Wettbewerb im Bereich der Werbetechnologie teilzunehmen.

Die Untersuchung der Kommission werde sich auf den Bereich der Werbeanzeigen konzentrieren, in dem Google sowohl für Werbetreibende als auch für Verleger eine Reihe von Diensten anbietet. Es sollen laut der Mitteilung der Kommission dabei konkret auch folgende Fragen geklärt werden:

  • Müssen zum Kauf von Online-Werbeanzeigen auf YouTube die Google-Dienste „Display & Video 360“ („DV360“) und/oder Google Ads genutzt werden?
  • Muss der Google Ad Manager genutzt werden, um Online-Werbeanzeigen auf YouTube zu schalten, und erlegt Google anderen Diensten, die mit dem Google Ad Manager konkurrieren, Beschränkungen in Bezug auf die Art und Weise auf, wie diese Online-Werbeanzeigen auf YouTube ausliefern können?
  • Inwieweit bevorzugen DV360 und/oder Google Ads die Werbebörse Google Ad Exchange (AdX) und begünstigt AdX die Google-Dienste DV360 und/oder Google Ads?
  • Inwieweit beschränkt Google die Möglichkeiten Dritter – zum Beispiel Werbetreibender, Verleger oder konkurrierender Online-Werbeanzeigenvermittler –, auf Daten zur Nutzeridentität oder zum Nutzerverhalten zuzugreifen, während den Google-eigenen Werbevermittlungsdiensten diese Daten einschließlich der Doubleclick-ID zur Verfügung stehen?
  • Was hat es mit den von Google angekündigten Plänen auf sich, die Platzierung von Drittanbieter-Cookies auf Chrome zu verbieten und sie durch das Instrumentarium der „Privatsphäre-Sandbox“ zu ersetzen, und welche Auswirkungen hat das auf die Märkte für Online-Werbeanzeigen und Online-Werbeanzeigenvermittlung?
  • Was hat es mit den von Google angekündigten Plänen auf sich, Dritten die Werbekennung auf intelligenten Android-Mobilgeräten nicht mehr zur Verfügung zu stellen, wenn der betreffende Nutzer personalisierte Werbung deaktiviert, und welche Auswirkungen hat das auf die Märkte für Online-Werbeanzeigen und Online-Werbeanzeigenvermittlung?
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