Entwurf für Open-Data-Gesetz liegt vor

Das Bundesinnenministerium legt einen ersten Entwurf für Open-Data-Gesetz vor. Alle Behörden sollen Daten offen, kostenfrei und unter freier Lizenz verfügbar machen.

Mit dem digitalen Staat erhalten Unternehmen die Chance auf mehr Innovationen und zusätzliches Wachstum: Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Pläne des Bundesinnenministeriums, eine Rechtsgrundlage für Open Data zu schaffen. Daten der Bundesverwaltung sollen demnach standardmäßig offen, kostenfrei und unter freier Lizenz verfügbar sein („open by default“). Dafür soll das E-Government-Gesetz geändert werden. Das sieht ein aktueller Entwurf des Bundesinnenministers vor. Das Gesetz soll im kommenden Jahr verabschiedet werden.  Das Innenministerium geht für die kommenden zehn Jahre von einem volkswirtschaftlichen Potenzial in Höhe von bis zu 130 Milliarden Euro aus.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf werden allerdings nicht alle Daten der öffentlichen Hand zugänglich gemacht. So sind viele Ausnahmen vorgesehen, wann Behörden Daten nicht veröffentlichen müssen. Das ist etwa bei Informationen der Fall, die den Datenschutz berühren oder sicherheitsrelevant sind. Zudem soll es keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf offene Daten geben. Der Digitalverband Bitkom fordert darüber hinaus, dass der Freigabe von Daten keine langen Prüfzeiten vorausgehen dürfen und dass Echtzeitdaten auch in Echtzeit vorgelegt werden. Als zentrale Plattform solle das Datenportal GovData genutzt werden.

Deutschland hat sich erst kürzlich zu offenen Daten und mehr Transparenz von Staat und Regierungshandeln bekannt. Seit Anfang Dezember beteiligt sich die Bundesregierung an der „Open Government Partnership“ (OGP). Die 2011 gegründete internationale Initiative zielt auf eine stärkere Zusammenarbeit des Staates mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft auf Basis offener Daten. Mit der Teilnahme verpflichtet sich die Bundesregierung, einen nationalen Aktionsplan zu entwickeln, um Transparenz, Partizipation und technologische Innovation zu fördern.

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