Einigung bei Urheberrechtsabgabe für Drucker

Hersteller und Importeure von Druckern zahlen bis zu 200 Millionen Euro an die Verwertungsgesellschaften.

Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich geeinigt. Die Regelung betrifft rückwirkend die Jahre von 2001 bis 2007. Je nach Leistungsfähigkeit der Drucker werden Abgaben in Höhe von 4 Euro bis 14 Euro pro Gerät gezahlt. In der Summe überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro an die VG WORT und die VG Bild-Kunst, die das Geld nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten. Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden.

Die VG Wort hatte für den Zeitraum bis 2007 ursprünglich bis zu 300 Euro pro Drucker gefordert. Seit dem Jahr 2008 gilt ein neues Gesetz, das Abgaben von 5 Euro bis 12,50 Euro pro Gerät vorsieht. Diese Abgaben sind heute in den Verkaufspreisen berücksichtigt. Aus Sicht des Bitkom zeigt die Einigung, dass eine zwangsweise Absicherung der von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Forderungen nicht notwendig ist. Diese hatten mit dem Verweis auf die langen Gerichtsverfahren eine so genannte Hinterlegungspflicht für strittige urheberrechtliche Abgaben gefordert, die jetzt von der Bundesregierung eingeführt werden soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor.

Derzeit ist noch ein Verfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und Industrie offen. Dabei geht es um die Höhe der Abgaben für Personal Computer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in den Jahren 2007/2008 eine Pauschalabgabe für PC abgelehnt, da bereits für Scanner hohe Abgaben gezahlt werden. Aus formalen Gründen war das Urteil im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Der BGH hatte daraufhin zentrale Fragen dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.

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Niels Dettenbach
8 Jahre her

Erstaunlich, das derartige, offensichtliche Privilegisierungen und Zünfteklüngel im 21. Jahrhundert – in einem freiheitlichen Rechtsstaat (!?!) – noch immer “Recht” bedeuten sollen.Warum kann dann z.B. ich nicht von jedem Websurfer verlangen, mir Geld zu zahlen, da er ja die “Möglichkeit” hat, meine Webseite abzurufen? Warum kann ich – als Programmierer – nicht Geld von irgendwelchen Hardwareherstellern verlangen, nur weil ja irgend ein Anwender damit meine Software kopieren könnte?So werden wir auch noch 2015 von den staatlich hochprivilegisierten Entitäten kräftig durchgemolken – sei es per GEZ (heute “Rundfunkabgabe”) für ein TV-Programm, das kaum einer ehrlich für den Preis kaufen würde –… Mehr »

Jörg Linuxfreund
8 Jahre her

@niels_dettenbach:disqus> Warum kann dann z.B. ich nicht von jedem Websurfer verlangen, mir Geld zu zahlen, > da er ja die “Möglichkeit” hat, meine Webseite abzurufen? Warum kann ich – als > Programmierer – nicht Geld von irgendwelchen Hardwareherstellern verlangen, nur > weil ja irgend ein Anwender damit meine Software kopieren könnte?Warum kann Mann nicht Kindergeld erhalten, das Gerät um Kinder haben zu können hat Mann ja.Genau das frage ich mich auch bei solchen irrigen Entscheidungen!

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