Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes soll für eine Klarstellung der rechtlichen Bedingungen für WLAN-Betreiber sorgen. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht, kritisiert der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
eco befürwortet grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, für WLAN Betreiber eine größere Rechtssicherheit schaffen zu wollen, ist aber skeptisch, ob dieses Ziel mit dem Gesetzentwurf erreicht werden kann. „Der Gesetzentwurf bleibt leider hinter unseren Erwartungen zurück. Ich bin skeptisch ob die vorgeschlagene Regelung tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN Betreiber führt“, so das Fazit von Süme, Vorstand Politik & Recht.
Grundsätzlich sinnvoll ist die vorgeschlagene Regelung mit der klar gestellt werden soll, dass WLAN-Betreiber auch Zugangsanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind. Allerdings macht der Entwurf die dort geregelte Haftungsprivilegierung von Aufklärungs- und Sicherungsmaßnahmen abhängig. Anstatt einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu öffentlich zugänglichen WLAN-Diensten zu ermöglichen wird dies durch Anmelde- und Registrierungsprozesse konterkariert und bürokratischer Aufwand geschaffen. Statt die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen wird damit ein Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber geschaffen
Weiterhin wird die im Gesetzesvorschlag vorgesehene Regelung für Hosting Anbieter kritisiert. Mit dieser soll klargestellt werden, dass bestimmte Speicherdienste, deren Geschäftsmodell im wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht, sich nicht auf das für Hosting Anbieter geltende Haftungsprivileg berufen können. “Es ist völlig unklar, was unter dem neu eingeführten Begriff sogenannter “gefahrengeneigter Dienste” zu verstehen ist. Die Vermutungsregelung und Regelbeispiele weisen eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und unklarer Formulierungen auf, so Süme. Insbesondere auf cloudbasierte Dienste könnte sich die vorgeschlagene Regelung kontraproduktiv auswirken.
Deutschland verfügt aktuell über rund eine Million öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots. Davon sind jedoch lediglich 15.000 tatsächlich offene und frei zugängliche Hotspots, die Nutzer ohne Registrierung oder Identifikation für den Netzzugang verwenden können.




Demnach greift das neue Gesetz doch vornehmlich das auf, was eh schon Praxis war und ist? Und demnach gibt es nun auch “offiziell” in Deutschland kein Recht mehr auf freier (d.h. zB auch anonymer) Teilnahme am Internet, womit wir mit der Rechtssituation aufgeschlossen haben, wie sie vor Jahren gerade mal für Diktaturen wie Iran, China und Cuba denkbar war. Das hiezulande ausgerechnet eine mit kopfschütteln betrachtete Interpretation der “Störerhaftung” hierfür herhalten muß, grenzt an eine Farce – tatsächlich geht es der Politik nicht zuletzt um die Überwachung der Bevölkerung mit Mitteln wie der VDS, die durch einen freien Internetzugang praktisch… Mehr »