Ein vom Verband der Internetwirtschaft e.V eco in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf einer Neuregelung des Urheberrechts der Europäischen Kommission mit Grundrechten unvereinbar sei.
Das europäische Urheberrecht ist angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß. Eine Novellierung soll den rechtlichen Rahmen neugestalten und die Regelungen zukunftstauglich zu machen. Doch der im September 2016 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf zur Urheberrechts-Richtlinie erfüllt diesen Zweck nicht. Dies belegt das von eco in Auftrag gegebene juristische Gutachten „Ein EU-Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Eine juristische Analyse“ von Prof. Dr. Alexander Peukert. Das Gutachten zeigt deutliche Defizite auf und kommt zu dem Schluss, dass das vorgeschlagene Leitungsschutzrecht mit der E-Commerce-Richtlinie und selbst mit europäischen Grundrechten unvereinbar ist.
Mit der Regelung will die Kommission Verlagen 20 Jahre lang das exklusive Nutzungsrecht an Online-Nachrichten einräumen. Das Leistungsschutzrecht hat sich nach Meinung des Verbandes jedoch weder in Deutschland noch in Spanien bewährt. Der Vorschlag der Kommission sei zu einseitig und fokussiert ausschließlich die Interessen der Verwertungsindustrie. Viele innovative kleine Unternehmen, Start-ups und auch private Blogger würden zukünftig Lizenzen benötigen, um Publikationen – auch auszugsweise – zu verwenden oder darauf zu verweisen.
Insbesondere wirtschaftlich schießt der Ansatz eines Leistungsschutzrechts am Ziel vorbei und zerstört eine funktionierende Symbiose. Wie das Landgericht Berlin bereits in seiner Entscheidung (92O5/14 Kart) festgehalten hat, befinden sich derzeit Presseverleger aber auch Suchmaschinenbetreiber, News-Aggregatoren und Soziale Medien gleichermaßen in einer Win-win-Situation, bei der Verlagen eine große Anzahl von Lesern- und gleichzeitig entsprechende Werbeeinnahmen zugeleitet werden, ohne dass diese dafür ein Entgelt zahlen müssten.
Nicht zuletzt warnt Peukert in seiner Analyse: „Alle derzeit diskutierten Versionen eines Presseleistungsschutzrechts greifen in schwerwiegender, verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise in die Grundrechte von Internetnutzern, Internetdiensteanbietern und nicht zuletzt von kleineren, insbesondere nur im Internet aktiven Anbietern journalistischer Inhalte ein und gehören deshalb dringend nachgebessert.“



