Datenschutzverstoß: Verbraucherzentrale verklagt Tesla

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Berlin Klage gegen Tesla wegen möglicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung erhoben. Der vzbv wirft dem Autokonzern Kunden nicht darüber zu informieren, dass sie bei der Nutzung der Funktion des sogenannten Wächter-Modus zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet sind.

 Bei Verstößen gegen diese Vorschriften würden Kunden ein Bußgeld riskieren, teilen die Verbraucherschützer mit. Mit dem Wächter-Modus werde die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht.

Werde der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, zeichneten mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent auf und damit in der Regel auch unbeteiligte Passanten. In einigen Fällen werde die Aufnahme im Fahrzeug gespeichert. Damit handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegen würden, so der vzbv Zudem sei die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Eine rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich.

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