Das European Data Protection Board (EDPB) und der European Data Protection Supervisor (EDPS) haben den Vorschlag der EU-Kommission zur Regelung des Umgangs mit künstlicher Intelligenz (KI) im europäischen Raum kritisiert.
EDPB and EDPS fordern insbesondere ein generelles Verbot des Einsatzes von KI für die automatisierte Erkennung biometrischer Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen, etwa die Erkennung von Gesichtern, des Gangs, von Fingerabdrücken, der DNA, der Stimme und anderer biometrischer oder verhaltensbezogener Signale, in jeglichem Kontext.
Zwar begrüßen die Datenschützer in ihrer Stellungnahme die Absicht, eine europäische Regelung zu gestalten, sind aber auch befremdet darüber, dass eine internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung aus dem Anwendungsbereich des Vorschlags ausgeschlossen worden sei.
Andrea Jelinek, EDPB-Vorsitzende und Wojciech Wiewiórowski, EDPS, ließen gemeinsam verlauten: “Der Einsatz von biometrischer Fernidentifikation in öffentlich zugänglichen Räumen bedeutet das Ende der Anonymität an diesen Orten. Anwendungen wie die Live-Gesichtserkennung greifen in die Grundrechte und -freiheiten in einem solchen Ausmaß ein, dass sie das Wesen dieser Rechte und Freiheiten in Frage stellen können. Dies erfordert eine sofortige Anwendung des Vorsorgeprinzips. Ein generelles Verbot des Einsatzes von Gesichtserkennung in öffentlich zugänglichen Bereichen ist der notwendige Ausgangspunkt, wenn wir unsere Freiheiten bewahren und einen menschenzentrierten Rechtsrahmen für KI schaffen wollen. Die vorgeschlagene Verordnung sollte auch jede Art des Einsatzes von KI für soziales Scoring verbieten, da dies gegen die Grundwerte der EU verstößt und zu Diskriminierung führen kann.”



