Bundesnetzagentur warnt vor Kauf von Spionagegeräten

Die Bundesnetzagentur warnt vor Weihnachten vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon. Da diese Geräte in die Privatsphäre der Nutzer und deren Umgebung eindringen, nennt sie die Bundesnetzagentur Spionagegeräte.

Verfügt etwa eine Smartwatch neben einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion, oft bezeichnet als “voice monitoring”, “Babyphonefunktion”, “one-way conversation”, oder eine verdeckte Kamera, ist diese in Deutschland verboten, teilt die Bundesnetzagentur mit. Das Mikrofon oder die Kamera der Smartwatch könne dann per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr können dann von einem Dritten mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen, warnt die Bundesnetzagentur.

Auch Saugroboter können verboten sein, wenn sie heimlich Bilder oder Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend sei, dass die Saugroboter weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe, heißt es weiter. Die Bundesnetzagentur prüfe derzeit mehrere Produkte am Markt.

Smarte Produkte seien in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich sei. Beispiele dafür seien per App gesteuerte Roboter oder alltagserleichternde Assistenzsysteme. Gleiches gelte für vernetztes Spielzeug wie beispielsweise ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera. Diese überträgt Bilder an ein Endgerät. Vorsicht sei insbesondere bei Spielzeugen geboten, die sich mit dem Internet verbinden.

Als besonders heimtückisch bezeichnet die Bundesnetzagentur Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können. Dabei seien in der letzten Zeit Duftspender oder Taschentuchboxen aufgefallen.

Im laufenden Jahr 2021 seien über 4600 verbotene Produkte auf Betreiben der Bundesnetzagentur auf Internet-Plattformen gelöscht werden (2020 waren es 2170 verbotene Produkte), teilt die Bundesnetzagentur mit. Die Bundesnetzagentur informiert auf ihren Webseiten zu den Spionagegeräten.

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Esel
4 Jahre her

Ja und ncht vergessen Notebooks mit Windows drauf sind Spinonagemittel Nummer 1

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