Bundesnetzagentur stellt Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internet vor

Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte zu den Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge zur Konsultation gestellt. Wie bereits für das Festnetz festgelegt, können Verbraucher bei einer Unterschreitung der Vorgaben vertraglich vereinbarte Entgelt für ihren Internetzugang mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Da beim Mobilfunk die Leistung nicht an einem festen Standort erbracht werde, sei es entscheidend, wie leistungsfähig die Netze der Anbieter in den einzelnen Regionen seien, so die Bundesnetzagentur. Anders als beim Festnetz habe man sich entschieden, differenzierte Abschläge für die Bestimmung einer minderungsrelevanten Abweichung zugrunde zu legen, teilt die Bundesnetzagentur mit. In städtischen Bereichen könnte der mögliche Abschlag nach Ansicht der Bundesnetzagentur 75 Prozent, in halbstädtischen Bereichen 85 Prozent und in ländlichen Bereichen 90 Prozent betragen, heißt es weiter.

Diese Abschläge mögen hoch erscheinen, schreibt die Bundesnetzagentur. Angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Mbit/s würden sich aber auch bei solchen Abschlägen für die meisten Endkunden noch hohe Datenübertragungsraten ergeben, argumentiert die Bundesnetzagentur. Die Eckpunkte sind hier veröffentlicht.

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