Die Bundesetzagentur warnt vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel.
Die Bundesnetzagentur hat nach eigenem Bekunden verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Bereits im zurückliegenden Jahr seien der Bundesnetzagentur Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden gewesen sei.
Es sei nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen, stellt die Bundesnetzagentur fest.
Neben den formellen Anforderungen sind auch technische Anforderungen zu erfüllen, die Verbraucher nicht einfach kontrollieren könnten, so die Bundesnetzagentur. Man führe deshalb auch messtechnische Untersuchungen durch. Aktuell habe man entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern laufen, die den formale Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen würden. Einige Produkte würden im Betrieb die Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit überschreiten.
Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur finden sich hier.



