Bundesnetzagentur: DECT-Standard bleibt bis 2035

Der Standard für Telekommunikation mittels Funktechnik, DECT bleibt laut der Bundesnetzagentur bis mindestens 2035 bestehen.

Quelle: Bundesnetzagentur

Der Standard für Telekommunikation mittels Funktechnik, DECT (Digital Enhanced Cordless Telecommunications), bleibt laut der Bundesnetzagentur bis mindestens 2035 bestehen.

Die „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Nutzung durch schnurlose Telekommunikationsanlagen des Systems DECT“ war zuletzt im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Nr. 12/2015 vom 24.06.2015 verlängert worden. In der jetzt veröffentlichten Verfügung 102/2024 wird die Freist bis 31. Dezember 2035 verlängert.

Zu den Bestimmungen zur DECT-Nutzung zählt außerdem, dass Schnurlose Telekommunikationsanlagen nur betrieben werden dürfen, wenn sie den jeweiligen Vorschriften für den vorgesehenen Anwendungszweck entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sind. Eine Dauerbelegung von Frequenzen beziehungsweise einzelner Frequenzkanäle ist nicht gestattet. Die Nutzung von DECT zur Steuerung oder Datenübertragung von und zu unbemannten Luftfahrzeugen ist unzulässig.

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