Bundeskabinett beschließt Open-Data-Strategie

Das deutsche Bundeskabinett hat eine Open-Data-Strategie beschlossen. Offene Daten (Open Data) bieten weitreichende Nutzungspotenziale und spielen damit im nationalen und internationalen Datenökosystem eine vielversprechende, eigenständige Rolle, teilt die Bundesregierung mit. Dieser Stellung soll mit der Strategie Rechnung getragen werden.

Innerhalb des vielfältigen Datenpools von öffentlichen Verwaltungs- und Forschungsdaten komme den offenen Verwaltungs- und Forschungsdaten besondere Bedeutung zu, heißt es im Strategiepapier der Regierung.

Gemäß der Definition der EU über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie (EU) 2019/1024) seien Daten dann “offen”, wenn sie “von allen zu jedem Zweck frei verwendet, weiterverwendet und weitergegeben werden können”, heißt es im Papier. Eine Untergruppe seien die Open Government Data. Diese müssen laut Strategiepapier folgenden Kriterien erfüllen: Die Behörden haben die Daten selbst erhoben oder durch Dritte erheben lassen, sie sind frei über öffentliche Netze zugänglich, maschinenlesbar, nicht personenbezogen, frei verwendbar und enthalten keine sicherheitsrelevanten Informationen. Da die meisten Maßnahmen der Open-Data-Strategie die Bereitstellung, Nutzung, Qualität und Kultur im Umgang mit Open Government Data adressiere, seien die beiden Begriffe synonym verwendet, heißt es weiter.

Mehrwert von Open Data in drei Bereichen. Quelle: Bundesregierung

Zu den Leitlinien der Bundesregierung für die Veröffentlichung von Open Data zählen die folgenden Punkte:

Open by default: Unbearbeitete Daten der Bundesverwaltung müssen dem Grundsatz nach gemäß § 12a EGovG offen bereitgestellt werden. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Veröffentlichung weiterer bearbeiteter Daten, etwa Statistikdaten. Die Bereitstellung darf nur dann nicht erfolgen, wenn konkrete, gesetzlich begründete entgegenstehende Gründe vorliegen.

Quantität: Die Zahl der offenen Datensätze der Bundesverwaltung soll deutlich gesteigert werden. Qualität: Daten sollen in hoher Qualität bereitstehen, sprich auffindbar, interoperabel und aktuell sein. Forschungsdaten sollen gemäß den FAIR-Prinzipien bereitgestellt werden.

Zentraler Zugang: Die Bereitstellung offener Metadaten im nationalen Metadatenportal GovData soll künftig mit einem Basisdienst unterstützt werden, durch den der Bund seine Metadaten zentral und standardisiert an GovData übergeben wird.

Transparenz soll durch den Austausch mit der Öffentlichkeit entstehen und eine ebenenübergreifende Vernetzung durch den Austausch zwischen Kommunen, Ländern, Bund sowie der EU und internationalen Organisationen.

 

Als ein Beispiel für Open-Data nennt das Papier das ehrenamtliche Projekt „Was steckt in meinem Trinkwasser?“ Das nutze Daten aus verschiedenen Quellen (Statistische Landesdaten, kommunale und Firmendaten), um die Inhaltsstoffe und Qualität des Trinkwassers aufzuzeigen. So könnten Nutzerinnen und Nutzer den Mineraliengehalt im Trinkwasser – etwa Natrium, Kalium und Nitrat – einfach überprüfen.

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