Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Mindeststandard für Webbrowser in der neuen Version 3.0 veröffentlicht. Die neue Version gilt laut BSI erstmals auch für Webbrowser auf mobilen Plattformen („mobile Browser“) der Bundesverwaltung.
Der Mindeststandard für Webbrowser enthalte entsprechende Hinweise und Ergänzungen, die die technischen Besonderheiten mobiler Betriebssysteme berücksichtigen würden. So seien die Anforderungen sowohl auf Arbeitsplatzrechnern als auch auf mobilen Plattformen anwendbar.
Weil Funktionen und Schnittstellen von Webbrowsern stetig zunehmen, bieten sie auch eine zunehmende Angriffsfläche für Cyberkriminelle, teilt das BSI mit. Die dynamische Entwicklung von Software-Produkten, die fortschreitende mobile Nutzung und die zentrale Rolle von Webbrowsern mache daher die Berücksichtigung aktueller Sicherheitsanforderungen nötig. Und dies regle der nun veröffentlichte Mindeststandard für Webbrowser 3.0.
Zusammen mit dem Mindeststandard hat das BSI auch die zugehörige Browser-Abgleichstabelle aktualisiert. Diese dient als Arbeitshilfe für Anwenderinnen und Anwender in der Bundesverwaltung. Sie beschreibt für die dort am häufigsten eingesetzten Webbrowser, wie die Mindeststandard-Anforderungen umgesetzt werden können.
BSI-Präsidentin Claudia Plattner sagte: “Für die Cybernation Deutschland ist wichtig, dass wir Cybersicherheit aktiv gestalten. Darum legen wir mit dem Mindeststandard die Anforderungen fest, die Webbrowser erfüllen müssen, um in der Bundesverwaltung eingesetzt zu werden – jetzt auch mobil! Mit unseren Standards formulieren wir unter Beteiligung Dritter den Stand der Technik übersichtlich, einheitlich, praxisrelevant, unterstützend und zielgruppengerecht.”
Der erstmals 2017 veröffentlichte Mindeststandard für sichere Webbrowser richtet sich in erster Linie an IT-Verantwortliche, IT-Betriebspersonal und Informationssicherheitsbeauftragte der Bundesverwaltung.





