59 Prozent der Firmen setzen Arbeitszeiterfassung um

Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 Prozent) den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt, hat der Digitalverband Bitkom in einer Umfrage ermittelt.

Weitere Ergebnisse der Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland: Ein Drittel (33 Prozent) hat die Arbeitszeit schon vor der Entscheidung erfasst, ein Viertel (26 Prozent) danach damit begonnen. 28 Prozent der Unternehmen machen noch keine Arbeitszeiterfassung, wollen aber dieses Jahr damit beginnen. 12 Prozent planen zwar die Arbeitszeit zu erfassen, wissen aber noch nicht, ab wann, teilt der Bitkom mit.

Unternehmen, die die Arbeitszeit erfassen, setzen meisten ein elektronisches System ein, das am Computer (28 Prozent) oder per Smartphone-App (17 Prozent) genutzt wird. 25 Prozent setzt auf Stempel- oder Stechuhr, je ein Fünftel auf ein stationäres Zeiterfassungssystem, das mittels Karte, Chip, Transponder oder Fingerabdruck bedient wird (22 Prozent) oder Excel-Tabellen (20 Prozent). Immerhin 16 Prozent verwenden noch einen handschriftlichen Stundenzettel.

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