DFN-CERT-2017-0120 Adobe Acrobat Extension for Chrome: Eine Schwachstelle ermöglicht die Ausführung beliebigen Programmcodes [Windows]

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie die folgende Sicherheitsmeldung.

Betroffene Software:

Adobe Acrobat Extension for Chrome < 15.1.0.4 Betroffene Plattformen: Microsoft Windows Ein entfernter, nicht authentifizierter Angreifer kann mit Hilfe einer speziell präparierten Webseite, die von der Adobe Acrobat Extension for Chrome verarbeitet wird, einen Cross-Site-Scripting-Angriff durchführen und in der Folge unter anderem beliebigen JavaScript-Programmcode ausführen oder Datenschutzoptionen manipulieren. Das Adobe Product Security Incident Response Team informiert über die Schwachstelle auf Windows-Systemen und stellt ein Sicherheitsupdate bereit. Das Sicherheitsupdate wird automatisch über den Chrome-Update-Prozess ausgeliefert und steht über den Chrome Web Store zum Download zur Verfügung. Für die manuelle Installation wird eine detaillierte Anleitung bereitgestellt. Patch: Adobe Security Bulletin APSB17-03 (Adobe Acrobat Extension for Chrome) https://helpx.adobe.com/security/products/acrobat/apsb17-03.html

CVE-2017-2929: Schwachstelle in Adobe Acrobat Extension for Chrome
ermöglicht Cross-Site-Scripting-Angriff

Eine Schwachstelle in der Adobe Acrobat Erweiterung für Chrome, die mit dem
letzten Update von Adobe Acrobat und Adobe Acrobat Reader automatisch für
Chrome-Benutzer installiert wurde, ermöglicht die Ausführung beliebigen
JavaScript-Programmcodes im Browser über einen Cross-Site-Scripting-Angriff.

Referenzen:

Dieses Advisory finden Sie auch im DFN-CERT Portal unter:
https://portal.cert.dfn.de/adv/DFN-CERT-2017-0120/

Adobe Security Bulletin APSB17-03 (Adobe Acrobat Extension for Chrome):
https://helpx.adobe.com/security/products/acrobat/apsb17-03.html

Schwachstelle CVE-2017-2929 (NVD):
http://web.nvd.nist.gov/view/vuln/detail?vulnId=CVE-2017-2929

(c) DFN-CERT Services GmbH, all rights reserved!
Die Weiterverbreitung ist mit Hinweis auf den Copyrightinhaber innerhalb der
eigenen Einrichtung erlaubt. Eine darüber hinausgehende Verbreitung bedarf
des schriftlichen Einverständnisses des Rechteinhabers.

Nach oben